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BESCHRÄNKTE LIZENZVEREINBARUNG für die Nutzung des Softwarespiels CRYSIS 2 ("CRYSIS")
1. Vertragsgegenstand
Diese beschränkte Lizenzvereinbarung für die Nutzung des Computerspiels CRYSIS (die "Vereinbarung") wird geschlossen zwischen der Crytek GmbH ("CRYTEK") und Ihnen, dem Endbenutzer (der "Lizenznehmer" oder "Sie" in allen Formen).
Die Vereinbarung tritt an dem Datum in Kraft, an dem Sie, der Lizenznehmer, CRYSIS zum ersten Mal herunterladen, installieren, laden oder auf andere Art nutzen.
Indem Sie CRYSIS herunterladen, installieren, laden oder auf andere Art nutzen, akzeptieren Sie, der Lizenznehmer, alle Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung oder der begleitenden Dokumentation. Sie sollten diese Vereinbarung sorgfältig durchlesen, bevor Sie CRYSIS herunterladen, installieren, laden oder auf andere Art nutzen. Wenn Sie die Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung nicht akzeptieren, dürfen Sie CRYSIS nicht verwenden.
2. Gewährung einer beschränkten Lizenz
Vorbehaltlich Ihrer Annahme und Einhaltung der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt CRYTEK dem Lizenznehmer hiermit ein beschränktes, persönliches, nicht übertragbares Recht (die "Lizenz"), während der unten definierten Laufzeit CRYSIS gemäß den im Handbuch oder auf der Verpackung von CRYSIS enthaltenen Anweisungen zu nutzen.
3. Technische Schutzmaßnahmen
CRYSIS verwendet Solidshield zur digitalen Rechteverwaltung. Solidshield muss nicht separat installiert werden. Weitere Informationen über Solidshield finden Sie unter www.solidshield.com. Um CRYSIS zu authentifizieren und Ihre Lizenz mittels der CRYSIS beigefügten Seriennummer zu überprüfen ("Online-Authentifizierung") ist eine Internetverbindung nötig. CRYTEK behält sich das Recht vor, Ihre Lizenz durch spätere Online-Authentifizierungen zu validieren. Wenn CRYTEK feststellt, dass Ihre Lizenz ungültig ist, können Sie CRYSIS unter Umständen nicht verwenden. Sie dürfen Solidshield nicht deaktivieren. Wenn Sie die technischen Schutzmaßnahmen deaktivieren oder in irgendeiner anderen Form manipulieren, funktioniert CRYSIS möglicherweise nicht mehr ordnungsgemäß und Sie haben gegen die Bestimmungen dieses Vertrags verstoßen. Jeder Computer muss autorisiert werden, bevor Sie CRYSIS spielen können. Die Autorisierung erfolgt automatisch nach der oben beschriebenen Authentifizierung und Lizenzprüfung durch CRYTEK (d.h. nach der Online-Authentifizierung). Der erste Endnutzer dieser Lizenz kann bis zu fünf Computer autorisieren, auf denen er die Offline-Features von CRYSIS jederzeit spielen kann. Wenn Sie CRYSIS auf einem Computer installieren, wird dieser automatisch autorisiert (sofern Ihnen noch Autorisierungen zur Verfügung stehen). Wenn Sie CRYSIS von einem Computer deinstallieren, wird die Autorisierung des Computers automatisch aufgehoben. Sie können Ihre Autorisierungen selbst verwalten, indem Sie die Anweisungen zum Aufheben der Autorisierungen unter http://activate.ea.com/deauthorize befolgen. Zur Aufhebung von Autorisierungen ist eine Internetverbindung erforderlich. Nach der Deinstallation von Crysis und der erfolgreichen Aufhebung der Autorisierung wird die mit CRYSIS verknüpfte Solidshield-Technologie automatisch von Ihrem Computer entfernt.
4. Geistige Eigentumsrechte
CRYSIS und alle damit verbundenen Urheberrechte, Warenzeichen oder sonstigen geistigen Eigentumsrechte sind Besitz von CRYTEK (oder ggf. seinen Lizenzgebern) und stehen unter dem Schutz von deutschen und internationalen Urheberrechtsgesetzen und anderen geltenden Gesetzen. Der Lizenznehmer hält keine Eigentums- oder geistigen Eigentumsrechte an CRYSIS, insbesondere keine Urheberrechte.
5. Rechtevorbehalt
CRYTEK (oder ggf. seine Lizenzgeber) behalten sich ausdrücklich alle nicht durch diese Vereinbarung gewährten Rechte vor. Sie erhalten durch diese Vereinbarung kein Recht und keine Lizenz, CRYSIS oder Elemente von CRYSIS oder die Warenzeichen CRYTEK, CRYSIS, CRYENGINE, FARCRY oder andere Warenzeichen von CRYTEK oder anderen Unternehmen zu kopieren, zu vertreiben, öffentlich zur Schau zu stellen, darzubieten oder anderweitig zu nutzen.
6. Nutzungseinschränkungen
Jede nicht ausdrücklich in Abschnitt 2 genehmigte Nutzung von CRYSIS durch den Lizenznehmer ist ausdrücklich untersagt und stellt einen wesentlichen Verstoß des Lizenznehmers gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung dar.
Insbesondere ist es dem Lizenznehmer verboten:
- CRYSIS ganz oder in Teilen zu kopieren, zu reproduzieren, herzustellen oder (kostenlos oder anderweitig) zu vertreiben, gleich auf welchem Medium;
- Rechte an CRYSIS an Dritte zu übertragen, zu verkaufen, unterzulizenzieren oder zu verpachten;
- CRYSIS auf unmoralische oder gesetzwidrige Weise zu nutzen;
- CRYSIS zu modifizieren oder davon abgeleitete Werke zu erstellen (sofern dies nicht ausdrücklich durch die Bestimmungen der SANDBOX 2 EDITOR für CRYSIS- oder MOD SDK für CRYSIS-Vereinbarungen genehmigt ist);
- CRYSIS zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder zu disassemblieren.
Der Lizenznehmer darf keine durch CRYTEK auf oder in CRYSIS angebrachten rechtlichen Hinweise wie zum Bespiel Warenzeichen- oder Urheberrechtshinweise verändern oder entfernen.
7. Laufzeit und Kündigung
Die Laufzeit dieser Vereinbarung und der durch sie gewährten Lizenz beginnt an dem Datum, an dem Sie CRYSIS zum ersten Mal herunterladen, installieren, laden oder auf andere Art nutzen und endet, wenn die Lizenz gemäß den in dieser Vereinbarung festgelegten Bestimmungen gekündigt wird.
CRYTEK behält sich das Recht vor, die Online-Features von CRYSIS (insbesondere die Multiplayer-Features) 30 Tage nach Ankündigung auf CRYTEKs Webseiten einzustellen.
Unbeschadet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung werden diese Vereinbarung und die durch sie gewährte Lizenz unverzüglich gekündigt, ohne dass CRYTEK den Lizenznehmer darüber in Kenntnis setzen muss, wenn der Lizenznehmer die Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhält oder gegen sie verstößt.
Mit Kündigung dieser Vereinbarung erlöschen alle hierunter dem Lizenznehmer gewährten Rechte und der Lizenznehmer hat nicht länger das Recht, CRYSIS auf irgendeine Weise zu nutzen. Der Lizenznehmer zerstört unverzüglich alle sich in seinem Besitz, in seinem Eigentum oder unter seiner Kontrolle befindlichen Kopien von CRYSIS und alle durch diese Vereinbarung verliehenen Rechte gehen unverzüglich auf CRYTEK über.
Die Kündigung oder der Ablauf dieser Vereinbarung begründen keine Haftung gegen CRYTEK und entbinden den Lizenznehmer nicht von vor der Kündigung entstandenen Haftungsgründen.
8. Haftungsausschluss und -einschränkung
Da die dem Lizenznehmer durch diese Vereinbarung gewährte Lizenz eine kostenlose Lizenz ist, wird die Haftung von CRYTEK (und ggf. seinen Lizenzgebern) in dem gesetzlich zulässigen Höchstmaß ausgeschlossen und beschränkt.
CRYTEK-HAFTUNGSAUSSCHLUSS IN KEINEM FALL HAFTEN CRYTEK (UND/ODER GGF. SEINE LIZENZGEBER) FÜR DURCH DEN LIZENZNEHMER ODER EINEN DRITTEN ERLITTENE SCHÄDEN JEDWEDER ART, INSBESONDERE DIREKTE, INDIREKTE, BEILÄUFIGE, BESONDERE ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR SCHÄDEN DURCH ENTGANGENE GEWINNE ODER UMSÄTZE, DURCH DATENVERLUST ODER DURCH UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG, GLEICH OB VERTRAGS- ODER DELIKTRECHTLICH (INSBESONDERE DURCH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER AUF ANDERE ART BEGRÜNDET, SELBST WENN CRYTEK (UND/ODER GGF. SEINE LIZENZGEBER) ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN IN KENNTNIS GESETZT WURDEN.
9. Gewährleistungsausschluss
CRYTEK (und ggf. seine Lizenzgeber) stellen CRYSIS dem Lizenznehmer "wie besehen" und ohne jegliche ausdrückliche, gesetzliche, stillschweigende oder andere Gewährleistung bereit, insbesondere ohne Gewährleistung der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Nichtverletzung der Rechte Dritter. CRYTEK (und ggf. seine Lizenzgeber) geben keine Gewährleistung, dass CRYSIS oder der Betrieb von CRYSIS frei von Fehlern sind oder dass CRYSIS bestimmte Anforderungen des Lizenznehmers erfüllt. Von CRYTEK (und ggf. seinen Lizenzgebern) und/oder Angestellten, Vertretern oder Vertriebspartnern von CRYTEK gegenüber dem Lizenznehmer mündlich oder schriftlich getätigte Aussagen begründen in keinem Fall eine Gewährleistung für CRYSIS und der Lizenznehmer darf sich auf solche Aussagen nicht verlassen.
10. Support
CRYTEK leistet keinen Support für CRYSIS. Bitte stellen Sie keine telefonischen Anfragen oder E-Mail-Anfragen bezüglich CRYSIS an CRYTEK, da CRYTEK solche Anfragen nicht beantworten kann.
11. Zusicherungen und Haftung des Lizenznehmers
Der Lizenznehmer sichert zu, dass:
a) er das volle Recht besitzt, diese Vereinbarung abzuschließen und von ihren Bestimmungen gebunden zu sein;
b) er das volle Recht besitzt, seine durch diese Vereinbarung gewährten Rechte auszuüben und seinen durch diese Vereinbarung auferlegten Pflichten nachzukommen;
c) er während der gesamten Laufzeit alle anzuwendenden Gesetze einhält.
Der Lizenznehmer stellt CRYTEK und/oder CRYTEKs Nachfolger, Rechtsnachfolger, Geschäftsführer, leitende Angestellte, Angestellte, Agenten, Vertreter und Lizenznehmer (nicht jedoch den Lizenznehmer selbst) frei von allen Schäden, Ansprüchen, Verlusten, Klageansprüchen und Klagen, die sich ergeben aus und/oder im Zusammenhang stehen mit einem Verstoß des Lizenznehmers gegen diese Vereinbarung.
12. Vertragsverletzung
Sollte es zu einer Verletzung dieser Vereinbarung durch CRYTEK kommen, steht dem Lizenznehmer als einziges Rechtsmittel die Kündigung dieser Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an CRYTEK zur Verfügung.
Sollte es zu einer Verletzung dieser Vereinbarung durch den Lizenznehmer kommen, stehen CRYTEK (und ggf. seinen Lizenzgebern) alle gemäß geltendem Recht und/oder dieser Vereinbarung möglichen Rechtsmittel zur Verfügung, insbesondere eine Entschädigung für sämtliche Schäden, die durch diese Verletzung eventuell entstehen könnten.
Der Lizenznehmer erkennt an, dass seine ungenehmigte Nutzung von CRYSIS oder Teilen von CRYSIS CRYTEK sofortigen und unwiederbringlichen Schaden zufügen kann, der durch eine finanzielle Entschädigung nicht ausreichend abgegolten werden kann, weshalb CRYTEK in diesem Fall neben allen anderen verfügbaren Rechtsmitteln, insbesondere finanziellen Entschädigungen, auch das Recht auf Erwirkung einer einstwilligen Verfügung zur Verhinderung einer solchen ungenehmigten Nutzung hat, ohne dass CRYTEK dafür eine Kaution oder andere Sicherheit hinterlegen muss.
13. Allgemeines
Diese Vereinbarung stellt die gesamte Absprache zwischen dem Lizenznehmer und CRYTEK hinsichtlich des Vertragsgegenstandes dar.
Diese Vereinbarung begründet keine Partnerschaft und kein Joint Venture zwischen CRYTEK und dem Lizenznehmer und darf nicht so ausgelegt werden, als würde sie dies tun. Keine der Parteien dieser Vereinbarung hat das Recht, die andere Partei auf irgendeine Weise zu verpflichten oder zu binden, und nichts in dieser Vereinbarung verleiht Dritten irgendwelche Rechte oder soll dies tun.
CRYTEK kann die Version von CRYSIS jederzeit überarbeiten und ändern.
Diese Vereinbarung ersetzt alle vorherigen Absprachen und Vereinbarungen hinsichtlich des Vertragsgegenstandes. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung davon unberührt. Die Parteien vereinbaren hiermit, unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen durch wirksame oder durchführbare Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Ziel der ursprünglichen Bestimmungen möglichst nahe kommen. Dies gilt auch, wenn Bestimmungen fehlen oder die gesamte Vereinbarung ungültig ist.
Diese Vereinbarung ist bindend und wirksam zum Vorteil von CRYTEK, seinen Nachfolgen und Rechtsnachfolgern, und CRYTEK kann seine Rechte aus dieser Vereinbarung nach alleinigem Ermessen abtreten. Diese Vereinbarung ist personenbezogen auf den Lizenznehmer beschränkt, der Lizenznehmer darf die ihm durch diese Vereinbarung verliehenen Rechte nicht unterlizenzieren, abtreten, übertragen, übereignen oder konzessionieren.
Erfüllungsort dieser Vereinbarung ist Frankfurt am Main (Deutschland).
Sofern der Lizenznehmer der Beschuldigte ist, kann CRYTEK sofern zulässig als Gerichtsstand den Ort wählen, an dem der Lizenznehmer wohnhaft ist, oder den Ort, an dem CRYTEK seinen Firmensitz hat, derzeit Frankfurt am Main (Deutschland). Sofern CRYTEK der Beschuldigte ist, einigen die Parteien sich ausdrücklich auf Frankfurt am Main als alleinigen Gerichtsstand. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, gleich ob vertragsrechtlich, deliktrechtlich oder anderweitig begründet.
Die Bestimmungen dieser Vereinbarung haben auch nach Aufhebung, Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung weiterhin Bestand.
Die Lizenzgeber von CRYTEK sind dritte Nutznießer dieser Vereinbarung und haben das ausdrückliche Recht, die Durchsetzung ihrer Bestimmungen einzufordern und die Vorteile ihrer Schutzbestimmungen zu genießen.
INDEM SIE UNTEN ANNEHMEN, NEHMEN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG AN UND VERPFLICHTEN SICH, DIESE EINZUHALTEN.
ATI_Compress.h © 2007, 2008 Advanced Micro Devices, Inc.; 2004-2006 ATI Technologies Inc.
Annosoft Lipsync © Annosoft LLC
BigDigits Arithmetic Library geschrieben von David Ireland © 2001 - 2008 von D.I. Management Services Pty Limited (www.di-mgt.com.au). Verwendung unter Genehmigung.
Chinesische Fonts © Arphic Technology (für die chinesische Version)
Codejock XTREME TOOLKITPRO™ 2009 © 2009 Codejock Technologies, LLC
CRI Middleware SDK © 2006-2009 CRI Middleware Co., Ltd.
FMOD © Firelight Technologies, Pty.Ltd.
FreeType © 1996-2002, 2006 von David Turner, Robert Wilhelm und Werner Lemberg (http://freetype.fis.uniroma2,it/FTL.TXT)
Functor © 1994 Rich Hickey
Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diese Software kostenfrei zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zu vertreiben und zu verkaufen, vorausgesetzt, dass der obige Urheberrechtshinweis in allen Kopien der Software erscheint, und dass sowohl der Urheberrechtshinweis als auch diese Erlaubnis in der dazugehörigen Dokumentation erscheinen. Rich Hickey gibt keine Gewährleistung hinsichtlich der Eignung dieser Software für irgendeinen Zweck. Sie wird "wie besehen" bereitgestellt, ohne ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung.
Gamespy: Dieses Produkt enthält Softwaretechnologie unter Lizenz von GameSpy Industries, Inc. © 1999-2010 GameSpy Industries, Inc. GameSpy und das "Powered By GameSpy"-Design sind Markenzeichen von GameSpy Industries, Inc. Alle Rechte vorbehalten.
Der Lizenznehmer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass alle von ihm im Zusammenhang mit seiner Nutzung von GameSpy der Datenschutzrichtlinie von GameSpy unterliegt, wie sie unter http://corp.ign.com/privacy.html einzusehen ist.
JPEG Group library (Libjpg) © 2010 Independent JPEG Group (http://www.ijg.org/)
Libtiff software © 1988-1997 Sam Leffler; © 1991-1997 Silicon Graphics, Inc.
Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diese Software und die dazugehörige Dokumentation kostenfrei zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zu vertreiben und zu verkaufen, vorausgesetzt, dass (i) die obigen Urheberrechtshinweise und diese Erlaubnis in allen Kopien der Software und der dazugehörigen Dokumentation erscheinen und (ii) die Namen von Sam Leffler und Silicon Graphics nicht für Werbung oder Publicity-Maßnahmen in Zusammenhang mit der Software verwendet wird, ohne dass vorher die spezifische schriftliche Zustimmung von Sam Leffler und Silicon Graphics eingeholt wurde.
DIE SOFTWARE WIRD "WIE BESEHEN" BEREITGESTELLT, OHNE JEDE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, INSBESONDERE OHNE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
AUF KEINEN FALL UND UNTER KEINER HAFTUNGSTHEORIE HAFTEN SAM LEFFLER ODER SILICON GRAPHICS IM ZUSAMMENHANG MIT DER NUTZUNG ODER DER PERFORMANCE DIESER SOFTWARE FÜR BESONDERE, BEILÄUFIGE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN JEDWEDER ART ODER FÜR SONSTIGE SCHÄDEN JEDWEDER ART, DIE AUS DEM VERLUST DES GEBRAUCHS, DATENVERLUST ODER ENTGANGENEN GEWINNEN ENTSTEHEN, SELBST WENN SIE VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN IN KENNTNIS GESETZT WURDEN.
LUA version 5,1 © 1994–2010 Lua.org, PUC-Rio. (http://www.lua.org/license.html)
Hiermit erhält jeder, der eine Kopie dieser Software und der dazugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") bezieht, kostenlos die Erlaubnis, ohne Einschränkungen mit der Software zu handeln, insbesondere sie zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzufügen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, unterzulizenzieren und/oder Kopien der Software zu verkaufen und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dieselben Rechte einzuräumen, unter den folgenden Bedingungen:
Der obige Urheberrechtshinweis und diese Erlaubnis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD "WIE BESEHEN" BEREITGESTELLT, OHNE JEDE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, INSBESONDERE OHNE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER. AUF KEINEN FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGSVERPFLICHTUNGEN, DIE AUS ODER IN ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER EINER ANDEREN VERWENDUNG DER SOFTWARE ENTSTEHEN, EGAL OB VERTRAGSRECHTLICH, DELIKTRECHTLICH ODER AUF ANDERE ART BEGRÜNDET.
MTRand © 1997-2002 Makoto Matsumoto und Takuji Nishimura (http://www.math.sci.hiroshima-u.ac.jp/~m-mat/MT/MT2002/elicense.html)
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Der obige Urheberrechtshinweis und diese Erlaubnis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
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NVIDIA Texture Tools 2.0 © 2007 NVIDIA Corporation
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Osr service © 2002 Rodrigo OSORIO. All rights reserved.
Der Vertrieb und der Gebrauch in Quell- und Binärformat sind mit oder ohne Modifizierung unter den folgenden Bedingungen erlaubt:
1. Beim Vertrieb des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtshinweis, diese Liste an Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
2. Beim Vertrieb in Binärformat müssen der obige Urheberrechtshinweis, diese Liste an Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen beim Vertrieb beigefügten Materialien erscheinen.
3. Weder der Name dieser Anwendung noch die Namen der Projektbeteiligten dürfen ohne vorherige spezifische schriftliche Genehmigung für die Bewerbung oder Verkaufsförderung von Produkten verwendet werden, die aus dieser Software abgeleitet wurden.
DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND PROJEKTBETEILIGITEN "WIE BESEHEN" BEREITGESTELLT, OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, INSBESONDERE OHNE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER
MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. AUF KEINEN FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE PROJEKTBETEILIGTEN FÜR AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHENDE DIREKTE, INDIREKTE, BEILÄUFIGE, BESONDERE, STRAF- ODER FOLGESCHÄDEN (INSBESONDERE NICHT FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTEN; FÜR DEN VERLUST DES GEBRAUCHS, FÜR DATENVERLUST
ODER FÜR ENTGANGENE GEWINNE; FÜR GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG), GLEICH WIE DIESE ENTSTEHEN, GLEICH UNTER WELCHER HAFTUNGSTHEORIE UND GLEICH OB VERTRAGSRECHTLICH, DURCH FAHRLÄSSIGKEIT ODER DELIKTRECHTLICH BEGRÜNDET, SELBST WENN SIE VORHER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDEN.
Scaleform Gfx © 2005-2010 Scaleform Corporation. All rights reserved.
Speex © 2002-2003, Jean-Marc Valin/Xiph.Org Foundation (http://www.xiph.org/licenses/bsd/speex)
Der Vertrieb und der Gebrauch in Quell- und Binärformat sind mit oder ohne Modifizierung unter den folgenden Bedingungen erlaubt:
• Beim Vertrieb des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtshinweis, diese Liste an Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
• Beim Vertrieb in Binärformat müssen der obige Urheberrechtshinweis, diese Liste an Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen beim Vertrieb beigefügten Materialien erscheinen.
• Weder der Name der Xiph.org Foundation noch die Namen der Projektbeteiligten dürfen ohne vorherige spezifische schriftliche Genehmigung für die Bewerbung oder Verkaufsförderung von Produkten verwendet werden, die aus dieser Software abgeleitet wurden.
DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND PROJEKTBETEILIGTEN "WIE BESEHEN" BEREITGESTELLT, OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, INSBESONDERE OHNE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. AUF KEINEN FALL HAFTEN DIE FOUNDATION ODER DIE PROJEKTBETEILIGTEN FÜR AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHENDE DIREKTE, INDIREKTE, BEILÄUFIGE, BESONDERE, STRAF- ODER FOLGESCHÄDEN (INSBESONDERE NICHT FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWARE; FÜR DEN VERLUST DES GEBRAUCHS, FÜR DATENVERLUST ODER FÜR ENTGANGENE GEWINNE; FÜR GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG), GLEICH WIE DIESE ENTSTEHEN, GLEICH UNTER WELCHER HAFTUNGSTHEORIE UND GLEICH OB VERTRAGSRECHTLICH, DURCH FAHRLÄSSIGKEIT ODER DELIKTRECHTLICH BEGRÜNDET, SELBST WENN SIE VORHER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDEN.
Squish image library © 2006 Simon Brown (http://code.google.com/p/libsquish)
Hiermit erhält jeder, der eine Kopie dieser Software und der dazugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") bezieht, kostenlos die Erlaubnis, ohne Einschränkungen mit der Software zu handeln, insbesondere sie zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzufügen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, unterzulizenzieren und/oder Kopien der Software zu verkaufen und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dieselben Rechte einzuräumen, unter den folgenden Bedingungen:
Der obige Urheberrechtshinweis und diese Erlaubnis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD "WIE BESEHEN" BEREITGESTELLT, OHNE JEDE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, INSBESONDERE OHNE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER. AUF KEINEN FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGSVERPFLICHTUNGEN, DIE AUS ODER IN ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER EINER ANDEREN VERWENDUNG DER SOFTWARE ENTSTEHEN, EGAL OB VERTRAGSRECHTLICH, DELIKTRECHTLICH ODER AUF ANDERE ART BEGRÜNDET.
STLPort © 1999, 2000 Boris Fomitchev (http://www.stlport.com/doc/license.html)
Dieses Material wird "wie besehen" bereitgestellt, ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko.
Es wird hiermit die Erlaubnis erteilt, diese Software kostenfrei für jeden Zweck zu nutzen oder zu kopieren, sofern die obenstehenden Hinweise in allen Kopien beibehalten werden. Es wird die Erlaubnis erteilt, den Code zu modifizieren und modifizierten Code zu vertreiben, sofern die obenstehenden Hinweise beibehalten werden und der obenstehende Urheberrechtshinweis mit einem Zusatz versehen wird, dass der Code modifiziert wurde.
Der Lizenznehmer kann mit STLport kompilierte Binärdateien (ob unverändert oder modifiziert) ohne Lizenzgebühren oder Einschränkungen vertreiben.
Der Lizenznehmer darf unveränderte oder modifizierte STLport-Quellen vertreiben, sofern:
• Die in dem obenstehenden Erlaubnishinweis genannten Bedingungen erfüllt sind;
• Die folgenden Urheberrechtshinweise beibehalten werden und die in den begleitenden Erlaubnishinweisen genannten Bedingungen erfüllt sind:
© 1994 Hewlett-Packard Company
© 1996, 97 Silicon Graphics Computer Systems, Inc.
© 1997 Moscow Center for SPARC Technology.
Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diese Software und ihre Dokumentation kostenfrei zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zu vertreiben und zu verkaufen, vorausgesetzt, dass der obige Urheberrechtshinweis in allen Kopien der Software erscheint und dass sowohl der Urheberrechtshinweis als auch diese Erlaubnis in der dazugehörigen Dokumentation erscheinen. Hewlett-Packard Company gibt keine Gewährleistung hinsichtlich der Eignung dieser Software für irgendeinen Zweck. Sie wird "wie besehen" bereitgestellt, ohne ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung.
Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diese Software und ihre Dokumentation kostenfrei zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zu vertreiben und zu verkaufen, vorausgesetzt, dass der obige Urheberrechtshinweis in allen Kopien der Software erscheint und dass sowohl der Urheberrechtshinweis als auch diese Erlaubnis in der dazugehörigen Dokumentation erscheinen. Silicon Graphics gibt keine Gewährleistung hinsichtlich der Eignung dieser Software für irgendeinen Zweck. Sie wird "wie besehen" bereitgestellt, ohne ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung.
Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diese Software und ihre Dokumentation kostenfrei zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zu vertreiben und zu verkaufen, vorausgesetzt, dass der obige Urheberrechtshinweis in allen Kopien der Software erscheint und dass sowohl der Urheberrechtshinweis als auch diese Erlaubnis in der dazugehörigen Dokumentation erscheinen. Moscow Center for SPARC Technology gibt keine Gewährleistung hinsichtlich der Eignung dieser Software für irgendeinen Zweck. Sie wird "wie besehen" bereitgestellt, ohne ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung.
XML Expat © 2007 James Clarke et al. (http://expat.sourceforge.net)
Hiermit erhält jeder, der eine Kopie dieser Software und der dazugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") bezieht, kostenlos die Erlaubnis, ohne Einschränkungen mit der Software zu handeln, insbesondere sie zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzufügen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, unterzulizenzieren und/oder Kopien der Software zu verkaufen und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dieselben Rechte einzuräumen, unter den folgenden Bedingungen:
Der obige Urheberrechtshinweis und diese Erlaubnis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD "WIE BESEHEN" BEREITGESTELLT, OHNE JEDE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, INSBESONDERE OHNE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER. AUF KEINEN FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGSVERPFLICHTUNGEN, DIE AUS ODER IN ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER EINER ANDEREN VERWENDUNG DER SOFTWARE ENTSTEHEN, EGAL OB VERTRAGSRECHTLICH, DELIKTRECHTLICH ODER AUF ANDERE ART BEGRÜNDET.
zlib.h © 1995-2004 Jean-Loup Gailly und Mark Adler (http://www.gzip.org/zlib/zlib_license.html)
Die Software wird "wie besehen" bereitgestellt, ohne jede ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung. Die Autoren haften in keinem Fall für Schäden, die aus der Verwendung dieser Software resultieren.
Diese Software darf beliebig verwendet, modifiziert und weitervertrieben werden, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Die Herkunft der Software darf nicht verschleiert werden. Sie dürfen nicht behaupten, die Software geschrieben zu haben. Wird diese Software in einem Produkt eingesetzt, wäre eine Nennung im Handbuch erwünscht, ist allerdings nicht erforderlich.
2. Modifizierte Versionen müssen klar gekennzeichnet sein und dürfen nicht als Original-Software bezeichnet werden.
3. Dieser Hinweis darf weder bearbeitet noch entfernt werden.
1. Vertragsgegenstand
Diese beschränkte Lizenzvereinbarung für die Nutzung des Computerspiels CRYSIS (die "Vereinbarung") wird geschlossen zwischen der Crytek GmbH ("CRYTEK") und Ihnen, dem Endbenutzer (der "Lizenznehmer" oder "Sie" in allen Formen).
Die Vereinbarung tritt an dem Datum in Kraft, an dem Sie, der Lizenznehmer, CRYSIS zum ersten Mal herunterladen, installieren, laden oder auf andere Art nutzen.
Indem Sie CRYSIS herunterladen, installieren, laden oder auf andere Art nutzen, akzeptieren Sie, der Lizenznehmer, alle Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung oder der begleitenden Dokumentation. Sie sollten diese Vereinbarung sorgfältig durchlesen, bevor Sie CRYSIS herunterladen, installieren, laden oder auf andere Art nutzen. Wenn Sie die Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung nicht akzeptieren, dürfen Sie CRYSIS nicht verwenden.
2. Gewährung einer beschränkten Lizenz
Vorbehaltlich Ihrer Annahme und Einhaltung der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt CRYTEK dem Lizenznehmer hiermit ein beschränktes, persönliches, nicht übertragbares Recht (die "Lizenz"), während der unten definierten Laufzeit CRYSIS gemäß den im Handbuch oder auf der Verpackung von CRYSIS enthaltenen Anweisungen zu nutzen.
3. Technische Schutzmaßnahmen
CRYSIS verwendet Solidshield zur digitalen Rechteverwaltung. Solidshield muss nicht separat installiert werden. Weitere Informationen über Solidshield finden Sie unter www.solidshield.com. Um CRYSIS zu authentifizieren und Ihre Lizenz mittels der CRYSIS beigefügten Seriennummer zu überprüfen ("Online-Authentifizierung") ist eine Internetverbindung nötig. CRYTEK behält sich das Recht vor, Ihre Lizenz durch spätere Online-Authentifizierungen zu validieren. Wenn CRYTEK feststellt, dass Ihre Lizenz ungültig ist, können Sie CRYSIS unter Umständen nicht verwenden. Sie dürfen Solidshield nicht deaktivieren. Wenn Sie die technischen Schutzmaßnahmen deaktivieren oder in irgendeiner anderen Form manipulieren, funktioniert CRYSIS möglicherweise nicht mehr ordnungsgemäß und Sie haben gegen die Bestimmungen dieses Vertrags verstoßen. Jeder Computer muss autorisiert werden, bevor Sie CRYSIS spielen können. Die Autorisierung erfolgt automatisch nach der oben beschriebenen Authentifizierung und Lizenzprüfung durch CRYTEK (d.h. nach der Online-Authentifizierung). Der erste Endnutzer dieser Lizenz kann bis zu fünf Computer autorisieren, auf denen er die Offline-Features von CRYSIS jederzeit spielen kann. Wenn Sie CRYSIS auf einem Computer installieren, wird dieser automatisch autorisiert (sofern Ihnen noch Autorisierungen zur Verfügung stehen). Wenn Sie CRYSIS von einem Computer deinstallieren, wird die Autorisierung des Computers automatisch aufgehoben. Sie können Ihre Autorisierungen selbst verwalten, indem Sie die Anweisungen zum Aufheben der Autorisierungen unter http://activate.ea.com/deauthorize befolgen. Zur Aufhebung von Autorisierungen ist eine Internetverbindung erforderlich. Nach der Deinstallation von Crysis und der erfolgreichen Aufhebung der Autorisierung wird die mit CRYSIS verknüpfte Solidshield-Technologie automatisch von Ihrem Computer entfernt.
4. Geistige Eigentumsrechte
CRYSIS und alle damit verbundenen Urheberrechte, Warenzeichen oder sonstigen geistigen Eigentumsrechte sind Besitz von CRYTEK (oder ggf. seinen Lizenzgebern) und stehen unter dem Schutz von deutschen und internationalen Urheberrechtsgesetzen und anderen geltenden Gesetzen. Der Lizenznehmer hält keine Eigentums- oder geistigen Eigentumsrechte an CRYSIS, insbesondere keine Urheberrechte.
5. Rechtevorbehalt
CRYTEK (oder ggf. seine Lizenzgeber) behalten sich ausdrücklich alle nicht durch diese Vereinbarung gewährten Rechte vor. Sie erhalten durch diese Vereinbarung kein Recht und keine Lizenz, CRYSIS oder Elemente von CRYSIS oder die Warenzeichen CRYTEK, CRYSIS, CRYENGINE, FARCRY oder andere Warenzeichen von CRYTEK oder anderen Unternehmen zu kopieren, zu vertreiben, öffentlich zur Schau zu stellen, darzubieten oder anderweitig zu nutzen.
6. Nutzungseinschränkungen
Jede nicht ausdrücklich in Abschnitt 2 genehmigte Nutzung von CRYSIS durch den Lizenznehmer ist ausdrücklich untersagt und stellt einen wesentlichen Verstoß des Lizenznehmers gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung dar.
Insbesondere ist es dem Lizenznehmer verboten:
- CRYSIS ganz oder in Teilen zu kopieren, zu reproduzieren, herzustellen oder (kostenlos oder anderweitig) zu vertreiben, gleich auf welchem Medium;
- Rechte an CRYSIS an Dritte zu übertragen, zu verkaufen, unterzulizenzieren oder zu verpachten;
- CRYSIS auf unmoralische oder gesetzwidrige Weise zu nutzen;
- CRYSIS zu modifizieren oder davon abgeleitete Werke zu erstellen (sofern dies nicht ausdrücklich durch die Bestimmungen der SANDBOX 2 EDITOR für CRYSIS- oder MOD SDK für CRYSIS-Vereinbarungen genehmigt ist);
- CRYSIS zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder zu disassemblieren.
Der Lizenznehmer darf keine durch CRYTEK auf oder in CRYSIS angebrachten rechtlichen Hinweise wie zum Bespiel Warenzeichen- oder Urheberrechtshinweise verändern oder entfernen.
7. Laufzeit und Kündigung
Die Laufzeit dieser Vereinbarung und der durch sie gewährten Lizenz beginnt an dem Datum, an dem Sie CRYSIS zum ersten Mal herunterladen, installieren, laden oder auf andere Art nutzen und endet, wenn die Lizenz gemäß den in dieser Vereinbarung festgelegten Bestimmungen gekündigt wird.
CRYTEK behält sich das Recht vor, die Online-Features von CRYSIS (insbesondere die Multiplayer-Features) 30 Tage nach Ankündigung auf CRYTEKs Webseiten einzustellen.
Unbeschadet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung werden diese Vereinbarung und die durch sie gewährte Lizenz unverzüglich gekündigt, ohne dass CRYTEK den Lizenznehmer darüber in Kenntnis setzen muss, wenn der Lizenznehmer die Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhält oder gegen sie verstößt.
Mit Kündigung dieser Vereinbarung erlöschen alle hierunter dem Lizenznehmer gewährten Rechte und der Lizenznehmer hat nicht länger das Recht, CRYSIS auf irgendeine Weise zu nutzen. Der Lizenznehmer zerstört unverzüglich alle sich in seinem Besitz, in seinem Eigentum oder unter seiner Kontrolle befindlichen Kopien von CRYSIS und alle durch diese Vereinbarung verliehenen Rechte gehen unverzüglich auf CRYTEK über.
Die Kündigung oder der Ablauf dieser Vereinbarung begründen keine Haftung gegen CRYTEK und entbinden den Lizenznehmer nicht von vor der Kündigung entstandenen Haftungsgründen.
8. Haftungsausschluss und -einschränkung
Da die dem Lizenznehmer durch diese Vereinbarung gewährte Lizenz eine kostenlose Lizenz ist, wird die Haftung von CRYTEK (und ggf. seinen Lizenzgebern) in dem gesetzlich zulässigen Höchstmaß ausgeschlossen und beschränkt.
CRYTEK-HAFTUNGSAUSSCHLUSS IN KEINEM FALL HAFTEN CRYTEK (UND/ODER GGF. SEINE LIZENZGEBER) FÜR DURCH DEN LIZENZNEHMER ODER EINEN DRITTEN ERLITTENE SCHÄDEN JEDWEDER ART, INSBESONDERE DIREKTE, INDIREKTE, BEILÄUFIGE, BESONDERE ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR SCHÄDEN DURCH ENTGANGENE GEWINNE ODER UMSÄTZE, DURCH DATENVERLUST ODER DURCH UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG, GLEICH OB VERTRAGS- ODER DELIKTRECHTLICH (INSBESONDERE DURCH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER AUF ANDERE ART BEGRÜNDET, SELBST WENN CRYTEK (UND/ODER GGF. SEINE LIZENZGEBER) ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN IN KENNTNIS GESETZT WURDEN.
9. Gewährleistungsausschluss
CRYTEK (und ggf. seine Lizenzgeber) stellen CRYSIS dem Lizenznehmer "wie besehen" und ohne jegliche ausdrückliche, gesetzliche, stillschweigende oder andere Gewährleistung bereit, insbesondere ohne Gewährleistung der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Nichtverletzung der Rechte Dritter. CRYTEK (und ggf. seine Lizenzgeber) geben keine Gewährleistung, dass CRYSIS oder der Betrieb von CRYSIS frei von Fehlern sind oder dass CRYSIS bestimmte Anforderungen des Lizenznehmers erfüllt. Von CRYTEK (und ggf. seinen Lizenzgebern) und/oder Angestellten, Vertretern oder Vertriebspartnern von CRYTEK gegenüber dem Lizenznehmer mündlich oder schriftlich getätigte Aussagen begründen in keinem Fall eine Gewährleistung für CRYSIS und der Lizenznehmer darf sich auf solche Aussagen nicht verlassen.
10. Support
CRYTEK leistet keinen Support für CRYSIS. Bitte stellen Sie keine telefonischen Anfragen oder E-Mail-Anfragen bezüglich CRYSIS an CRYTEK, da CRYTEK solche Anfragen nicht beantworten kann.
11. Zusicherungen und Haftung des Lizenznehmers
Der Lizenznehmer sichert zu, dass:
a) er das volle Recht besitzt, diese Vereinbarung abzuschließen und von ihren Bestimmungen gebunden zu sein;
b) er das volle Recht besitzt, seine durch diese Vereinbarung gewährten Rechte auszuüben und seinen durch diese Vereinbarung auferlegten Pflichten nachzukommen;
c) er während der gesamten Laufzeit alle anzuwendenden Gesetze einhält.
Der Lizenznehmer stellt CRYTEK und/oder CRYTEKs Nachfolger, Rechtsnachfolger, Geschäftsführer, leitende Angestellte, Angestellte, Agenten, Vertreter und Lizenznehmer (nicht jedoch den Lizenznehmer selbst) frei von allen Schäden, Ansprüchen, Verlusten, Klageansprüchen und Klagen, die sich ergeben aus und/oder im Zusammenhang stehen mit einem Verstoß des Lizenznehmers gegen diese Vereinbarung.
12. Vertragsverletzung
Sollte es zu einer Verletzung dieser Vereinbarung durch CRYTEK kommen, steht dem Lizenznehmer als einziges Rechtsmittel die Kündigung dieser Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an CRYTEK zur Verfügung.
Sollte es zu einer Verletzung dieser Vereinbarung durch den Lizenznehmer kommen, stehen CRYTEK (und ggf. seinen Lizenzgebern) alle gemäß geltendem Recht und/oder dieser Vereinbarung möglichen Rechtsmittel zur Verfügung, insbesondere eine Entschädigung für sämtliche Schäden, die durch diese Verletzung eventuell entstehen könnten.
Der Lizenznehmer erkennt an, dass seine ungenehmigte Nutzung von CRYSIS oder Teilen von CRYSIS CRYTEK sofortigen und unwiederbringlichen Schaden zufügen kann, der durch eine finanzielle Entschädigung nicht ausreichend abgegolten werden kann, weshalb CRYTEK in diesem Fall neben allen anderen verfügbaren Rechtsmitteln, insbesondere finanziellen Entschädigungen, auch das Recht auf Erwirkung einer einstwilligen Verfügung zur Verhinderung einer solchen ungenehmigten Nutzung hat, ohne dass CRYTEK dafür eine Kaution oder andere Sicherheit hinterlegen muss.
13. Allgemeines
Diese Vereinbarung stellt die gesamte Absprache zwischen dem Lizenznehmer und CRYTEK hinsichtlich des Vertragsgegenstandes dar.
Diese Vereinbarung begründet keine Partnerschaft und kein Joint Venture zwischen CRYTEK und dem Lizenznehmer und darf nicht so ausgelegt werden, als würde sie dies tun. Keine der Parteien dieser Vereinbarung hat das Recht, die andere Partei auf irgendeine Weise zu verpflichten oder zu binden, und nichts in dieser Vereinbarung verleiht Dritten irgendwelche Rechte oder soll dies tun.
CRYTEK kann die Version von CRYSIS jederzeit überarbeiten und ändern.
Diese Vereinbarung ersetzt alle vorherigen Absprachen und Vereinbarungen hinsichtlich des Vertragsgegenstandes. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung davon unberührt. Die Parteien vereinbaren hiermit, unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen durch wirksame oder durchführbare Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Ziel der ursprünglichen Bestimmungen möglichst nahe kommen. Dies gilt auch, wenn Bestimmungen fehlen oder die gesamte Vereinbarung ungültig ist.
Diese Vereinbarung ist bindend und wirksam zum Vorteil von CRYTEK, seinen Nachfolgen und Rechtsnachfolgern, und CRYTEK kann seine Rechte aus dieser Vereinbarung nach alleinigem Ermessen abtreten. Diese Vereinbarung ist personenbezogen auf den Lizenznehmer beschränkt, der Lizenznehmer darf die ihm durch diese Vereinbarung verliehenen Rechte nicht unterlizenzieren, abtreten, übertragen, übereignen oder konzessionieren.
Erfüllungsort dieser Vereinbarung ist Frankfurt am Main (Deutschland).
Sofern der Lizenznehmer der Beschuldigte ist, kann CRYTEK sofern zulässig als Gerichtsstand den Ort wählen, an dem der Lizenznehmer wohnhaft ist, oder den Ort, an dem CRYTEK seinen Firmensitz hat, derzeit Frankfurt am Main (Deutschland). Sofern CRYTEK der Beschuldigte ist, einigen die Parteien sich ausdrücklich auf Frankfurt am Main als alleinigen Gerichtsstand. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, gleich ob vertragsrechtlich, deliktrechtlich oder anderweitig begründet.
Die Bestimmungen dieser Vereinbarung haben auch nach Aufhebung, Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung weiterhin Bestand.
Die Lizenzgeber von CRYTEK sind dritte Nutznießer dieser Vereinbarung und haben das ausdrückliche Recht, die Durchsetzung ihrer Bestimmungen einzufordern und die Vorteile ihrer Schutzbestimmungen zu genießen.
INDEM SIE UNTEN ANNEHMEN, NEHMEN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG AN UND VERPFLICHTEN SICH, DIESE EINZUHALTEN.
ATI_Compress.h © 2007, 2008 Advanced Micro Devices, Inc.; 2004-2006 ATI Technologies Inc.
Annosoft Lipsync © Annosoft LLC
BigDigits Arithmetic Library geschrieben von David Ireland © 2001 - 2008 von D.I. Management Services Pty Limited (www.di-mgt.com.au). Verwendung unter Genehmigung.
Chinesische Fonts © Arphic Technology (für die chinesische Version)
Codejock XTREME TOOLKITPRO™ 2009 © 2009 Codejock Technologies, LLC
CRI Middleware SDK © 2006-2009 CRI Middleware Co., Ltd.
FMOD © Firelight Technologies, Pty.Ltd.
FreeType © 1996-2002, 2006 von David Turner, Robert Wilhelm und Werner Lemberg (http://freetype.fis.uniroma2,it/FTL.TXT)
Functor © 1994 Rich Hickey
Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diese Software kostenfrei zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zu vertreiben und zu verkaufen, vorausgesetzt, dass der obige Urheberrechtshinweis in allen Kopien der Software erscheint, und dass sowohl der Urheberrechtshinweis als auch diese Erlaubnis in der dazugehörigen Dokumentation erscheinen. Rich Hickey gibt keine Gewährleistung hinsichtlich der Eignung dieser Software für irgendeinen Zweck. Sie wird "wie besehen" bereitgestellt, ohne ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung.
Gamespy: Dieses Produkt enthält Softwaretechnologie unter Lizenz von GameSpy Industries, Inc. © 1999-2010 GameSpy Industries, Inc. GameSpy und das "Powered By GameSpy"-Design sind Markenzeichen von GameSpy Industries, Inc. Alle Rechte vorbehalten.
Der Lizenznehmer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass alle von ihm im Zusammenhang mit seiner Nutzung von GameSpy der Datenschutzrichtlinie von GameSpy unterliegt, wie sie unter http://corp.ign.com/privacy.html einzusehen ist.
JPEG Group library (Libjpg) © 2010 Independent JPEG Group (http://www.ijg.org/)
Libtiff software © 1988-1997 Sam Leffler; © 1991-1997 Silicon Graphics, Inc.
Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diese Software und die dazugehörige Dokumentation kostenfrei zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zu vertreiben und zu verkaufen, vorausgesetzt, dass (i) die obigen Urheberrechtshinweise und diese Erlaubnis in allen Kopien der Software und der dazugehörigen Dokumentation erscheinen und (ii) die Namen von Sam Leffler und Silicon Graphics nicht für Werbung oder Publicity-Maßnahmen in Zusammenhang mit der Software verwendet wird, ohne dass vorher die spezifische schriftliche Zustimmung von Sam Leffler und Silicon Graphics eingeholt wurde.
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MTRand © 1997-2002 Makoto Matsumoto und Takuji Nishimura (http://www.math.sci.hiroshima-u.ac.jp/~m-mat/MT/MT2002/elicense.html)
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Speex © 2002-2003, Jean-Marc Valin/Xiph.Org Foundation (http://www.xiph.org/licenses/bsd/speex)
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Squish image library © 2006 Simon Brown (http://code.google.com/p/libsquish)
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STLPort © 1999, 2000 Boris Fomitchev (http://www.stlport.com/doc/license.html)
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Der Lizenznehmer darf unveränderte oder modifizierte STLport-Quellen vertreiben, sofern:
• Die in dem obenstehenden Erlaubnishinweis genannten Bedingungen erfüllt sind;
• Die folgenden Urheberrechtshinweise beibehalten werden und die in den begleitenden Erlaubnishinweisen genannten Bedingungen erfüllt sind:
© 1994 Hewlett-Packard Company
© 1996, 97 Silicon Graphics Computer Systems, Inc.
© 1997 Moscow Center for SPARC Technology.
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XML Expat © 2007 James Clarke et al. (http://expat.sourceforge.net)
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DIE SOFTWARE WIRD "WIE BESEHEN" BEREITGESTELLT, OHNE JEDE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, INSBESONDERE OHNE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER. AUF KEINEN FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGSVERPFLICHTUNGEN, DIE AUS ODER IN ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER EINER ANDEREN VERWENDUNG DER SOFTWARE ENTSTEHEN, EGAL OB VERTRAGSRECHTLICH, DELIKTRECHTLICH ODER AUF ANDERE ART BEGRÜNDET.
zlib.h © 1995-2004 Jean-Loup Gailly und Mark Adler (http://www.gzip.org/zlib/zlib_license.html)
Die Software wird "wie besehen" bereitgestellt, ohne jede ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung. Die Autoren haften in keinem Fall für Schäden, die aus der Verwendung dieser Software resultieren.
Diese Software darf beliebig verwendet, modifiziert und weitervertrieben werden, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Die Herkunft der Software darf nicht verschleiert werden. Sie dürfen nicht behaupten, die Software geschrieben zu haben. Wird diese Software in einem Produkt eingesetzt, wäre eine Nennung im Handbuch erwünscht, ist allerdings nicht erforderlich.
2. Modifizierte Versionen müssen klar gekennzeichnet sein und dürfen nicht als Original-Software bezeichnet werden.
3. Dieser Hinweis darf weder bearbeitet noch entfernt werden.