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Lizenzbedingungen für MAGIX Produkte (EULA)

1. Vertragsgegenstand:

MAGIX gewährt Ihnen (Kunde) für die Laufzeit des Vertrages eine nicht ausschließliche Lizenz für das betreffende MAGIX-Produkt. Sie erhalten das Recht, die erworbene Software und die Musik- und Video-Dateien auf einem Rechner (mit einer CPU oder auf einem Multiprozessor-Rechner) oder in einem Netzwerk unter der Bedingung zu nutzen, dass der Zugriff lediglich von einem Netzwerkrechner möglich ist. Erhalten verschiedene Netzwerkrechner Zugriff auf den Server ist für jeden einzelnen dieser Netzwerkrechner (Workstations) eine gesonderte Lizenz zu erwerben. Das geistige Eigentum oder die sonstigen Schutzrechte an der Software verbleiben nach wie vor bei MAGIX. Sie erkennen das geistige Eigentum an Software, Musik- und Video-Dateien, Sicherungskopien und Dokumentation seitens des Lizenzgebers an. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Nutzung der Lizenzprogramme liegt beim Käufer der Programme.

Im Hinblick auf Upgrades gilt folgendes: Upgrades sind Nachfolge- oder Ergänzungsversionen eines MAGIX-Produkts (Grundprodukt). Nur Inhaber eines Grundprodukts sind hinsichtlich des jeweiligen Upgrades bezugsberechtigt. Die Nutzung von Upgrades ist davon abhängig, dass Sie Inhaber und Nutzer des Grundprodukts sind. Eine isolierte Weitergabe eines Upgrades an Dritte ist daher nicht zulässig.

2. Installation:

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3. Lizenzüberprüfung:

Einzelne Softwareprodukte erfordern in regelmäßigen Abständen eine Validierung der Lizenzen. Hierdurch wird sichergestellt, dass es sich um Originalsoftware handelt und die Software im Rahmen der Lizenzbedingungen genutzt wird. Dazu ist eine Verbindung mit dem Internet erforderlich. Sollten Sie einen längeren Zeitraum nicht online sein, werden Sie in der Software eine entsprechende Meldung erhalten und aufgefordert werden, eine Internetverbindung herzustellen.

4. Kopier- und Vermietungsverbot / sonstige gewerbliche Nutzung:

Das lizenzierte Programm sowie die schriftliche Dokumentation darf von Ihnen weder ganz noch auszugsweise kopiert werden. Eine Ausnahme gilt für die Herstellung einer Kopie der Software zu Sicherungszwecken.

Das lizenzierte Programm sowie die schriftliche Dokumentation darf von Ihnen in keinem Falle zu Erwerbszwecken vermietet oder in sonstiger Form zu Erwerbszwecken Dritten gegen Entgelt auf Zeit zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch für eine Vermietung der Software in vorinstallierter Form auf einem Computer, der zu Erwerbszwecken Dritten gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird.

Das Produkt “Web Designer“ darf ausschließlich für nicht kommerzielle Zwecke verwendet werden. Für sonstige Produkte, einschließlich des "Web Designer Premium", ist eine gewerbliche Nutzung der Software zulässig, soweit sie nicht den Punkten 1 bis 7 dieser Vereinbarung zuwiderläuft.

5. Übertragung und Nebenabreden:

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6. Änderungsverbot:

Nach Maßgabe der §§ 69 d, e UrhG dürfen Sie an der Software keine Änderungen vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen. Gleichermaßen dürfen Sie die Software nicht in ihre Bausteine auflösen, nicht in Objektcode verwandeln, entschlüsseln, nachahmen oder in anderer Weise, als im Vertrag vorgesehen, nutzen.

7. Nutzung der Musik-, Video-, Foto-Dateien:

Die in den MAGIX-Produkten enthaltenen Musik- bzw. Video-/Foto-Dateien sowie Vorlagen, die entsprechende Dateien enthalten, dürfen im Rahmen damit geschaffener eigener Arbeitsergebnisse grundsätzlich nur für nicht-kommerzielle Zwecke verwendet werden. Das gilt auch für solche Musik-, Video- oder Foto-Dateien sowie entsprechende Vorlagen, die durch oder über das Produkt von MAGIX erworben werden. Ein kommerzieller Zweck liegt vor, wenn mit den Dateien mittelbar oder unmittelbar geldwerte Vorteile angestrebt werden (z.B. durch Verkauf, Lizenzierung o. ä.). Dies gilt für die den Produkten “Web Designer Premium“ und “Foto & Grafik Designer“ beigefügten Musik-, Video- und Foto-Dateien und die entsprechenden Vorlagen mit der Maßgabe, dass diese Dateien im Rahmen einer eigenen kommerziellen Website oder einer Erstellung/Bearbeitung eigener Fotos und Grafiken genutzt werden dürfen. Eine Weitergabe an Dritte zu kommerziellen Zwecken ist nicht zulässig. Eine Verwertung der Musik-, Video- oder Foto-Dateien sowie Vorlagen als solche, d.h. unabhängig von damit geschaffenen Arbeitsergebnissen, ist unzulässig. Insbesondere dürfen in den Vorlagen enthaltene Fotos nicht aus den Vorlagen extrahiert werden, um diese gesondert für kommerzielle oder nicht kommerzielle Zwecke zu verwenden.

8. Schadensersatzanspruch:

Die Schutz- und Urheberrechte an der lizenzierten Software und den Musik- und Video-Dateien stehen MAGIX zu. Sie können für jede Verletzung der Schutzrechte, die Sie zu vertreten haben, von MAGIX in Anspruch genommen werden.

9. Gewährleistung und Haftung:

a) Ihnen ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Softwareprogrammen und in der dazugehörigen Dokumentation nicht ausgeschlossen werden können und dass es nicht möglich ist, Datenverarbeitungsprogramme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen und alle Anforderungen des Kunden fehlerfrei sind bzw. fehlerfrei mit allen Programmen und Hardware Dritter zusammenarbeiten. Zusicherungen von bestimmten Eigenschaften oder über die Gebrauchstauglichkeit für die individuell vom Kunden geplante Anwendung, werden von MAGIX nicht abgegeben.

b) Werden dem Kunden Programme und Leistungen von MAGIX unentgeltlich zur Verfügung gestellt, ist die Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel im Hinblick auf die unentgeltliche Überlassung auf den Fall des arglistigen Verschweigens von Mängeln durch MAGIX beschränkt.

Die sonstige Haftung von MAGIX beschränkt sich im Hinblick auf die unentgeltliche Überlassung auf die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

c) MAGIX haftet bei entgeltlichen Leistungen für Vermögensschäden aus allen vertraglichen und außervertraglichen Ansprüchen einschließlich des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen (gleich aus welchem Rechtsgrund) lediglich in folgendem Umfang:

- Eine vertragliche oder außervertragliche Schadensersatzpflicht von MAGIX sowie seiner Erfüllungsgehilfen besteht nur bei der Verletzung von Kardinalspflichten, d.h. solcher Pflichten, auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen darf.. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Körperschäden, Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit.

- Die Haftung von MAGIX erstreckt sich nicht auf vertragsuntypische und unvorhersehbare Schäden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn und Mangelfolgeschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass MAGIX Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Sie erkennen an, dass zur Vermeidung von Schäden an und dem Verlust von eigenen Daten regelmäßig und gewissenhaft Sicherheitskopien zu erstellen sind. MAGIX haftet daher nur für durch Datenverlust entstandene Schäden, die auch bei Vorhandensein entsprechender Sicherheitskopien entstanden wären.

- Ungeachtet vorstehender Regelungen ist die Haftung von MAGIX in jedem Falle auf das Vierfache der Lizenzgebühr, bzw. des Kaufpreises je Schadensfall beschränkt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von MAGIX verursacht wurden.

Die Regelungen des ProdHaftG bleiben unberührt.

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Bekannt werden, jedoch spätestens nach 30 Tagen anzuzeigen. Macht der Kunde innerhalb dieser Frist Abweichungen der Programme von der Programmbeschreibung geltend, hat er das Recht die fehlerhafte Software an seinen Lieferanten zurückzuschicken und eine entsprechende Nachbesserung zu verlangen. Der Mangel ist innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben, was nach Wahl von MAGIX auch durch eine entsprechende Neulieferung des Produktes bzw. einer neuen Programmversion mit vergleichbaren Leistungsumfang geschehen kann. Ist eine solche Nachbesserung (inkl. Neulieferung) innerhalb einer angemessenen Frist nicht möglich oder schlägt die Nachbesserung fehl, hat der Kunde das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) unter Vernichtung aller eventuell angefertigter Kopien oder entsprechender Minderung.

d) MAGIX gewährleistet in Bezug auf Funktionen, die über einen Online-Server ablaufen, eine Erreichbarkeit der Server von 98% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von MAGIX liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter usw.) über das Internet nicht zu erreichen ist. MAGIX steht insofern ausdrücklich nicht dafür ein, dass die außerhalb der Software liegenden Gegebenheiten zur Nutzung der Software zu jeder Zeit und dauerhaft zur Verfügung stehen. MAGIX wird sich jedoch bemühen, im Rahmen des Zumutbaren und der vereinbarten Laufzeit bzw. (sofern keine konkrete Laufzeit vereinbart ist) im Rahmen der verkehrsüblichen Softwarenutzungsdauer (lifecycle), d.h. im Mindesten vier Jahre ab Lizenzerwerb durch den Kunden, die Erbringung der Verbindungsleistung sicherzustellen.

MAGIX kann den Zugang zu den Leistungen vorübergehend beschränken oder einstellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebs, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes, zur Bekämpfung von Spam oder Computerviren oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Vorgenannte Einschränkungen sind von der Berechnung der angegebenen Verfügbarkeit ausgenommen.

10. Lizenzbestimmungen anderer Hersteller:

Sollte das Lizenzprodukt eine zusätzliche Software enthalten oder dieser eine zusätzliche Software beigelegt sein, sind außerdem die Nutzungs- und Lizenzbedingungen des Herstellers von der zusätzlich mitgelieferten Software zu beachten. Sofern das Lizenzprodukt zusätzliche Software enthält, können Sie die entsprechenden Nutzungs- und Lizenzbedingungen in der entsprechenden Datei einsehen.

11. Support:

Registrierte Anwender erhalten elektronischen Internet-Support während der Gewährleistungsfrist. Der kostenlose Support umfasst die Klärung von Installationsfragen oder die Beseitigung von Installationsproblemen per Internet oder E-Mail.

12. Wirksamkeit von Vertragsbedingungen:

Sollten einzelne oder mehrere der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.