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Die Infernum Productions AG, Alt-Moabit 91B, 10559 Berlin, (nachfolgend „Infernum“ genannt), bietet internetbasierte Onlinespiele (nachfolgend „Spiel“ oder „Spiele“ genannt) sowie mit ihnen in Verbindung stehende Zusatzleistungen an. Zu diesen Zusatzleistungen gehören unter anderem der Erwerb von virtuellen Gegenständen und virtueller Währung für die Spiele sowie weitere Dienstleistungen, vor allem aus dem Bereich der Kommunikation mit anderen Spielern (z.B. Foren, Chats, Profilseiten für Nutzer). Die Nutzer der Spiele werden im Folgenden als „Nutzer“ bezeichnet.
§ 1 Anwendungsbereich
1.1 Infernum erbringt alle Leistungen und Zusatzleistungen, die im Zusammenhang mit den angebotenen Spielen stehen, ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt).
1.2 Der Geltung etwaiger AGB der Nutzer wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Etwaige AGB der Nutzer werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Infernum diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Die Spielregeln und Teilnahmevoraussetzungen der jeweiligen Spiele sind auf deren Webseiten veröffentlicht. Diese Spielregeln und Teilnahmevoraussetzungen erkennt der Nutzer mit seiner Teilnahme ebenfalls als verbindlich an.
1.4 Die Nutzer sind nicht berechtigt, ihre Rechte aus diesem Vertragsverhältnis auf Dritte zu übertragen. Etwas anderes gilt nur, wenn Infernum dies vorher schriftlich genehmigt.
1.5 Fragen, die sich im Zusammenhang mit Leistungen Dritter (beispielsweise Internetserviceprovider) stellen können, werden durch diese AGB nicht betroffen.
§ 2 Beschreibung der angebotenen Leistung
2.1 Infernum ermöglicht den Nutzern im Rahmen der vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten die Teilnahme an den Spielen und den in diesem Zusammenhang angebotenen Zusatzleistungen.
2.2 Zum Spielen der Spiele muss sich der Nutzer je nach Spiel mittels eines Clients, einer Applikation oder nur des Browsers zu dem jeweiligen Server des Spiels verbinden. Infernum stellt die für die Spiele notwendigen Spieleserver sowie auch die Applikationen und Clients online zur Nutzung bzw. zum Download zur Verfügung.
2.3 Dem Nutzer obliegt es, seinen PC in einem Zustand zu erhalten, welcher die Nutzung der Spiele erlaubt. Dazu ist es vor allem notwendig, dass der PC des Nutzers die minimalen Systemvoraussetzungen des jeweiligen Spiels erfüllt und über eine ausreichend schnelle Internetanbindung verfügt.
2.4 Die Spiele können in der jeweiligen Grundversion kostenlos genutzt werden. Nutzer haben jedoch die Möglichkeit, virtuelle Währung oder sonstige Zusatzleistungen für die Spiele entgeltlich bei Infernum zu erwerben. Die virtuelle Währung kann u.a. gegen virtuelle Gegenstände und/oder andere Zusatzfunktionen eingetauscht werden (zu den Zahlungsmodalitäten siehe § 7). Auf die jeweiligen Funktionen, Voraussetzungen und Preise wird der Nutzer vor ihrer Inanspruchnahme im jeweiligen Spiel oder auf der Webseite von Infernum jeweils gesondert hingewiesen. Weder virtuelle Währung noch virtuelle Gegenstände stellen Sachen im Sinne des § 90 BGB dar. Infernum überträgt den Nutzern daher kein Eigentum an ihnen, sondern lediglich ein Nutzungsrecht. Der Umfang und die Dauer des eingeräumten Nutzungsrechts hängen vom jeweiligen virtuellen Gegenstand oder der virtuellen Währung ab.
2.5 Die durch Infernum angebotenen Spiele werden stets weiterentwickelt, aktualisiert und modifiziert. Dies soll den Nutzern einen möglichst langen Spielspaß bieten. Teilnahmeberechtigt sind Nutzer daher immer nur für die jeweils aktuelle Fassung der Spiele. Infernum behält sich das Recht vor, den Betrieb einzelner Spiele oder einzelner Features der Spiele ganz oder teilweise jederzeit ohne Angabe von Gründen einzustellen, zu beschränken oder zu verändern.
2.6 Infernum gewährleistet eine Erreichbarkeit für jedes Spiel von 90 % im Jahresdurchschnitt. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server für die jeweiligen Spiele auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Infernum liegen (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter usw.), über das Internet nicht zu erreichen sind, sowie Zeiten, in denen routinemäßige Wartungsarbeiten durchgeführt werden. Die Haftung von Infernum für eine Nichterreichbarkeit der Server bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Der Zugang zu den Leistungen kann durch Infernum beschränkt werden, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
§ 3 Teilnahmeberechtigte Nutzer
3.1 Das Angebot der Spiele richtet sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
3.2 Teilnahmeberechtigt sind nur Personen, die entweder das 18. Lebensjahr vollendet oder deren gesetzliche Vertreter der Nutzung zugestimmt haben.
3.3 Der Nutzer versichert mit der Anmeldung zur Teilnahme an einem Spiel seine Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit. Bei Minderjährigkeit des Nutzers versichert er das Vorliegen der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. Infernum ist berechtigt, jederzeit einen schriftlichen Nachweis der Volljährigkeit des Nutzers bzw. die Zustimmungserklärung seines gesetzlichen Vertreters anzufordern.
3.4 Eine Nutzung der Spiele zu kommerziellen Zwecken ist nicht gestattet. Die Teilnahme an den Spielen dient allein der Unterhaltung.
§ 4 Zustandekommen von Verträgen
4.1 Die vorherige Anmeldung und Erstellung eines Mitgliedskontos (im nachfolgenden „Account“ genannt) ist für die Teilnahme an einem Spiel notwendig. Die erforderliche Anmeldung eines Nutzers erfolgt entweder online durch das Ausfüllen eines Anmeldeformulars auf der Webseite des jeweiligen Spiels, direkt auf der Webseite von Infernum oder über die Anmeldung über ein Social Network, wie z. B. durch Facebook Connect.
4.2 Zusätzlich muss der Nutzer diese AGB durch Anklicken einer Checkbox im Zuge der Anmeldung akzeptieren. Die AGB können vor Absendung des Anmeldeformulars vom Nutzer ausgedruckt oder auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden.
4.3 Alle im Anmeldeformular als „erforderlich“ gekennzeichneten Felder müssen durch den Nutzer ausgefüllt werden. Der Nutzer muss alle Angaben im Anmeldeformular, gleich ob freiwillig oder erforderlich, richtig erteilen. Er muss bei der Anmeldung eine eigene E-Mail-Adresse angeben, unter der er tatsächlich erreichbar ist.
4.4 Durch die Absendung seiner Anmeldung gibt der Nutzer gegenüber Infernum ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages ab. Damit kommt ein Vertrag jedoch noch nicht zustande, sondern erst mit der Annahme des Nutzerantrags durch Infernum. Infernum bestätigt den Zugang des Nutzerantrags auf elektronischem Weg an die vom Nutzer angegebene E-Mail Adresse. Dies stellt noch keine Annahme des Nutzerantrags dar. Eine Annahme des Nutzerantrags kann aber mit der Bestätigung des Zugangs verbunden werden, wenn dies ausdrücklich erfolgt. Darüber hinaus kann die Annahme auch außerhalb der Zugangsbestätigung ausdrücklich oder durch die erste Erfüllungshandlung durch Infernum erfolgen. Es besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages zur Einrichtung eines Accounts, zur Teilnahme an den Spielen bzw. zur Nutzung von deren Zusatzleistungen.
4.5 Pro Spiel darf jeder Nutzer nur einen Account eröffnen und nutzen. Die Eröffnung von mehreren Accounts für dasselbe Spiel durch denselben Nutzer (sog. „Multiaccounts“) ist untersagt. Dies ist eine wesentliche Vertragspflicht und ein Verstoß berechtigt Infernum zur sofortigen fristlosen Kündigung aller Accounts des Nutzers (siehe Ziffer 13.4).
4.6 Im Zuge der Anmeldung oder zu einem späteren Zeitpunkt wählt der Nutzer einen Mitgliedsnamen, unter welchem er als Mitspieler geführt wird. Mitgliedsnamen mit pornografischem, rassistischem, volksverhetzendem, kriegsverherrlichendem, gewaltverherrlichendem, beleidigendem oder sonstigem gesetzeswidrigem Inhalt sind untersagt. Ein Verstoß berechtigt Infernum zur sofortigen Sperrung und/oder fristlosen Kündigung des Nutzers, falls eine Sperrung wegen der Schwere des Verstoßes nicht ausreichend ist (siehe Ziffer 8.4).
4.7 Der Nutzer darf seinen Account nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Infernum auf Dritte übertragen. Eine Übertragung gegen Entgelt, also ein Verkauf des Accounts, ist immer unzulässig.
4.8 Sofern Zahlungen für Leistungen für einen bestimmten Zeitabschnitt zu leisten sind, schließt der Nutzer einen Abonnement-Vertrag mit Infernum ab, der sich automatisch verlängert, sofern ihn der Nutzer nicht mit der in Ziff. 13.1 bzw. 13.2 festgelegten Frist zum Ablauf des jeweiligen Zeitabschnittes kündigt. Die Laufzeiten des Abonnements sind den für das jeweilige Spiel bzw. für die jeweiligen Leistungen anwendbaren Regeln zu entnehmen.
§ 5 WIDERRUFSBELEHRUNG
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs.1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Infernum Productions AG
Alt-Moabit 91B
10559 Berlin
Fax: +49 (0)30 577 01 20 - 99
E-Mail: contact@infernum.com
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besonderer Hinweis: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 6 Allgemeine Nutzungsbedingungen
6.1 Die Spiele werden nur im Rahmen einer vertragsgemäßen Nutzung bereitgestellt. Registrierte Nutzer können sich mit ihrem Login und ihrem persönlichem Kennwort oder –insofern von Infernum angeboten- unter Verwendung externer Autorisierungsmechanismen (z.B. Facebook-Connect) zu einem Server verbinden. Die automatisierte Erstellung oder Anmeldung bei Spieleaccounts ist nicht gestattet. Zur Verbindung mit den Servern dürfen ausschließlich die offiziellen, von Infernum bereitgestellten Clients und Applikationen bzw. Webseiten verwendet werden.
6.2 Der Nutzer ist nicht berechtigt, Maßnahmen, Mechanismen oder Software in Verbindung mit der Webseite, dem Client, der Applikation oder sonstiger von Infernum bereitgestellter Software zu verwenden, die die Funktion und den Spielablauf stören können. Der Nutzer darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der technischen Kapazitäten von Infernum zur Folge haben können. Dem Nutzer ist es insbesondere nicht gestattet, von Infernum generierte Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren, soweit dies nicht ausdrücklich, schriftlich von Infernum erlaubt worden ist.
6.3 Es ist dem Nutzer nicht gestattet, ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch Infernum der Spiele-Software Elemente hinzuzufügen oder Elemente der Spiele-Software zu ändern, zu löschen oder in einer anderen Form zu modifizieren. Insbesondere ist es dem Nutzer nicht gestattet, grafische Elemente zu kopieren, zu entnehmen oder anderweitig zu verwenden oder zu versuchen, den Quellcode der Software zu entschlüsseln.
6.4 Eine Nutzung der Spiele zu kommerziellen oder illegalen Zwecken ist nicht gestattet.
6.5 Der Nutzer darf keine soft- oder hardwaregestützte Anwendung Dritter ausführen oder ausführen lassen, einsetzen oder anwenden, die es ihm ermöglicht, den Spielstand oder den Spielverlauf zu beeinflussen oder Leistungen zu erhalten, die er sonst nur gebührenpflichtig erwerben könnte. Dem Nutzer ist es daher insbesondere untersagt, sich kostenpflichtige Leistungen oder sonstige Vorteile, wie etwa die systematische oder automatische Steuerung des Spiels oder einzelner Spielfunktionen, durch die Verwendung von Software Dritter oder sonstigen Anwendungen zu verschaffen (insbesondere sog. „Bots“, „Hacks“ oder „Cheats“).
6.6 Es ist dem Nutzer ausdrücklich untersagt, virtuelle Gegenstände oder die virtuelle Währung innerhalb und/oder außerhalb der Spiele - in welcher Form auch immer - an Dritte zu verkaufen, anzukaufen, zu vermieten, anzumieten, anzubieten, anzunehmen, zu verbreiten oder zu vervielfältigen, soweit keine Gegenleistung bzw. eine Gegenleistung ausschließlich in Form anderer virtueller Gegenstände oder virtueller Währung für dasselbe Spiel verlangt wird. Wenn virtuelle Währung oder virtuelle Gegenstände in den Spielen gehandelt oder getauscht werden, ohne dass innerhalb des Spiels ein vergleichbarer Gegenwert geleistet wird, wird ein Verstoß gegen diese Ziff. 6.6 vermutet. Der Nutzer ist berechtigt, den Gegenbeweis zu führen.
6.7 Die Nutzer sind ferner verpflichtet, bei allen Nutzungen der Spiele die gesetzlichen Bestimmungen zu wahren. Insbesondere ist es ihnen untersagt, Inhalte jeglicher Art und Form mit pornografischem, rassistischem, beleidigendem, gewaltverherrlichendem, kriegsverherrlichendem oder sonstigem gesetzeswidrigen Bezug sowie Inhalte, die geeignet sind, Rechte Dritter zu verletzen, zu verbreiten. Ebenfalls ist es dem Nutzer untersagt, kommerzielle Werbung für Produkte bzw. Programme Dritter oder in unautorisierter Weise urheberrechtlich oder durch sonstige Rechte geschützte Werke Dritter in den Spielen zu verbreiten.
§ 7 Zahlungsabwicklung
7.1 Infernum räumt den Nutzern die Möglichkeit ein, gegen Zahlung eines Entgelts virtuelle Währung zu erhalten, die gegen virtuelle Gegenstände und/oder Zusatzfunktionen eingetauscht werden kann, die in den Spielen in ihrer kostenlosen Grundversion nicht zur Verfügung stehen und/oder erspielt werden müssen. Ebenso kann es den Nutzern je nach Spiel ermöglicht werden, gegen die Zahlung eines Entgelts sonstige Zusatzleistungen (z.B. Serverwechsel, Ingame-Namensänderungen) in Anspruch zu nehmen. Art, Funktion und Preis der einzelnen virtuellen Gegenstände und Zusatzfunktionen werden den Nutzern im jeweiligen Spiel oder teilweise auch auf der Webseite von Infernum vor ihrer Inanspruchnahme bekannt gegeben. Die angebotenen kostenpflichtigen virtuellen Gegenstände und Zusatzfunktionen ermöglichen es, in Übereinstimmungen mit den Spielregeln des jeweiligen Spiels, über bestimmte Zeiträume gewisse zusätzliche Funktionen zu nutzen.
7.2 Aufgrund der beständigen Weiterentwicklung der Spiele behält sich Infernum das Recht vor, neue Zusatzfunktionen und/oder virtuelle Gegenstände anzubieten und/oder diese aus dem Angebot herauszunehmen, zu ändern oder in der kostenlosen Basisversion zur Verfügung zu stellen. Sofern der Nutzer bereits für einen künftigen Zeitraum Zahlungen für virtuelle Gegenstände und/oder Zusatzfunktionen erbracht hat und diese aus vorstehenden Gründen nicht mehr nutzen kann oder sie auch in der kostenfreien Basisversion zur Verfügung gestellt werden, wird Infernum nach Wahl des Nutzers ersatzweise andere virtuelle Gegenstände und/oder Zusatzfunktionen für das Spiel anbieten und/oder den entrichteten Betrag an den Nutzer anteilig erstatten. Dem Nutzer steht es in diesen Fällen frei, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Weitere diesbezügliche Ansprüche des Nutzers sind ausgeschlossen.
7.3 Die Entgelte für virtuelle Währung oder Zusatzleistungen sind mit der abschließenden Bestätigung der Bestellung durch Infernum oder einen durch Infernum eingesetzten Zahlungsdienstleister für den Nutzer im Voraus zur Zahlung fällig. Die fälligen Zahlungen werden in der Regel von dem vom Nutzer angegebenen Bankkonto bzw. via Kreditkarte abgebucht oder mittels geeigneter Bezahlsysteme erbracht.
7.4 Infernum ist berechtigt, die Preise für virtuelle Währung, virtuelle Gegenstände und/oder Zusatzfunktionen dauerhaft oder für eine begrenzte Zeit zu senken sowie dauerhaft oder für eine begrenzte Zeit neue Produkte, Leistungen oder Abrechnungsmodalitäten anzubieten. Die Änderungen von Preisen von Abonnements werden dem Nutzer per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen der Preise von Abonnements gelten als genehmigt, wenn der Nutzer nicht innerhalb von vier Wochen seit Zugang der schriftlichen Mitteilung der Änderung der Preise von Abonnements ganz oder teilweise schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat. Infernum ist verpflichtet, den Nutzer der E-Mail auf die Wirkung des widerspruchslosen Ablaufs hinzuweisen.
7.5 Im Verzugsfall ist Infernum berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen, die Leistungen einzustellen und den Account des Nutzers sofort zu sperren. Für den Zeitraum der Sperrung fällt für etwa geschlossene Abonnements ein Leistungsentgelt nicht an.
7.6 Sollten Infernum durch ein Verschulden des Nutzers oder durch vom Nutzer zu vertretende mangelnde Kontodeckung Rückbelastungen und/oder Stornogebühren durch das spätere Stornieren von Lastschriften entstehen, trägt der Nutzer die dadurch entstandenen Kosten. Infernum ist berechtigt, diese Kosten zusammen mit dem ursprünglichen Entgelt von dem Konto des Nutzers durch abermaliges Abbuchen zu verlangen. Erfolgt die Zahlung der Entgelte durch Lastschrift- oder Kreditkarteneinzug und fallen Rücklastschriften an, so berechnet Infernum ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 9,00 je Lastschrift / Kreditkarteneinzug zuzüglich der für Infernum angefallenen Bankgebühren, sofern der Nutzer nicht einen geringeren Schaden nachweist.
7.7 Eine Aufrechnung des Nutzers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen gegen Infernum möglich. Der Nutzer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Eine Abtretung ihrer Ansprüche gegen Infernum an Dritte ist ausgeschlossen.
7.8 Infernum kann dem Nutzer auch zusätzlich alternative Zahlungsmethoden anbieten, bei welchen der Nutzer die Dienstleistung Dritter in Anspruch nimmt und die andere Gegenleistungen als Geldzahlungen erfordern können. Soweit der Nutzer dabei Dienstleistungen Dritter in Anspruch nimmt, kommt es insoweit zusätzlich auch zum Abschluss von entsprechenden Verträgen zwischen dem Nutzer und dem Dritten. In solchen Verträge mit Dritten können möglicherweise die AGB dieser Dritten einbezogen werden. Infernum hat auf deren Inhalte keinen direkten Einfluss und in der Regel auch keine Kenntnis.
§ 8 Pflichten und Obliegenheiten der Nutzer
8.1 Hauptleistungspflicht des Nutzers ist die Zahlung eines möglicherweise anfallenden Entgelts. Eine weitere Hauptleistungspflicht des Nutzers ist die Pflicht zur richtigen und vollständigen Angabe von Daten, die Infernum bei Vertragsschluss oder im Fortgang der vertraglichen Beziehung vom Nutzer abfragt. Der Nutzer versichert daher, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsangebots oder des Vertragsschlusses oder im Fortgang der vertraglichen Beziehungen gemachten Angaben über seine Person und sonstige vertragsrelevante Umstände (insbesondere Bankverbindung und Kreditkartennummer) vollständig, richtig und rechtlich zulässig sind.
8.2 Den Nutzern ist bewusst, dass sie in den Spielen mit zahlreichen anderen Nutzern zusammen spielen bzw. über die Zusatzleistungen mit verschiedenen Nutzern kommunizieren. Um ein gedeihliches Zusammenspiel zu ermöglichen, ist die Einhaltung von Spielregeln notwendig. Die Nutzer erkennen die Spielregeln und Teilnahmevoraussetzungen der Spiele als verbindlich an. Die Nutzer werden sich an die Anweisungen von Infernum, vertreten durch die Spielleitung, halten. Die Nutzer werden auch im Übrigen alles unterlassen, was den Betrieb der Spiele und der Zusatzleistungen und das gedeihliche Zusammenspiel stört. Der Nutzer ist insbesondere verpflichtet, keine Inhalte mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten in die Spiele einzubringen und/oder zu übermitteln. Hierzu zählen insbesondere Inhalte, die zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, sowie das Ansehen von Infernum schädigen können. Auf Angebote mit solchem Inhalt darf der Nutzer auch nicht hinweisen.
8.3 Bei Zuwiderhandlungen des Nutzers gegen Ziffer 8.2 ist Infernum berechtigt, die vom Nutzer eingestellten Informationen selbst zu löschen. Ebenfalls ist Infernum berechtigt, eingestellte Informationen zu löschen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese AGB, die Spielregeln oder Teilnahmevoraussetzungen vorliegen oder wenn die eingestellten Informationen sonst rechtswidrig sind.
8.4 Bei Zuwiderhandlungen des Nutzers ist Infernum - zusätzlich zu dem Recht zur Kündigung - berechtigt, nach vorheriger Abmahnung und Sperrungsandrohung den Zugang des Nutzers zu seinem Account vorübergehend zu sperren. Eine Abmahnung mit Sperrungsandrohung ist entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Sperrung des Zugangs rechtfertigen. Über den Grund der Sperrung wird der Nutzer von Infernum informiert. Dasselbe gilt im Falle einer missbräuchlichen Kreditkartenbenutzung, Verwendung unzutreffender Kreditkarteninformationen wie auch Angabe unzutreffender Daten im Falle der Teilnahme am Bankeinzugsverfahren. Die Sperrung des Zugangs schließt ein, dass alle Inhalte und Informationen, die von dem ausgeschlossenen Nutzer stammen, von Infernum sofort von der Datenbank und von den Webseiten entfernt werden dürfen.
8.5 Bei einer berechtigten Sperrung des Zugangs kann Infernum eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,00 erheben. Dem Nutzer steht es frei nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.
8.6 Ein Anspruch auf Wiederherstellung gelöschter Informationen besteht nicht.
8.7 Infernum sichert seine Systeme gegen Virenbefall. Dennoch kann ein Virenbefall nie vollständig ausgeschlossen werden. Zudem kann es vorkommen, dass unberechtigte Dritte E-Mails unter Verwendung des Namens von Infernum ohne Einverständnis von Infernum versenden, die beispielsweise Viren oder sog. Spyware enthalten oder zu Web-Inhalten linken, die Viren oder Spyware enthalten. Darauf hat Infernum keinen Einfluss. Die Nutzer sollten daher alle eingehenden E-Mails, die unter dem Namen von Infernum versandt sind, auf Virenbefall prüfen. Dies gilt auch für E-Mails von anderen Nutzern.
8.8 Für Schäden oder Datenverluste, die durch die Installation von Software, die nicht von Infernum herrührt, auf dem Rechner der Nutzer entstehen können, ist Infernum nicht verantwortlich.
8.9 Die Nutzer verpflichten sich, die für den Zugang zu den Spielen erhaltenen Zugangsdaten (Login-Daten, Kennworte etc.) streng geheim zu halten und keinem Dritten zu offenbaren, es sei denn, Infernum hat der Übertragung des Accounts zuvor schriftlich zugestimmt. Die Nutzer sind verpflichtet, unter keinen Umständen den Account, den Anmeldenamen oder das Kennwort eines anderen Nutzers unbefugt zu verwenden. Benutzt ein Dritter einen Account, nachdem er an die Zugangsdaten gelangt ist, weil der Nutzer diese nicht hinreichend vor fremdem Zugriff gesichert hat, muss sich der Nutzer so behandeln lassen, als ob er selbst gehandelt hätte.
8.10 Die Nutzer sind verpflichtet, Infernum unverzüglich zu informieren, sobald sie davon Kenntnis erlangen, dass unbefugten Dritten ihre Zugangsdaten bekannt sind. Infernum weist darauf hin, dass Kennwörter aus Sicherheitsgründen regelmäßig geändert werden sollten.
8.11 Im Falle eines begründeten Verdachts, dass Zugangsdaten unbefugten Dritten bekannt wurden, ist Infernum aus Sicherheitsgründen berechtigt, aber nicht verpflichtet, nach freiem Ermessen die Zugangsdaten ohne vorherige Ankündigung selbständig zu ändern bzw. die Nutzung des Accounts zu sperren. Infernum wird dabei den berechtigten Nutzer hierüber unverzüglich informieren und auf Anforderung innerhalb angemessener Frist die neuen Zugangsdaten mitteilen. Der Nutzer hat keinen Anspruch darauf, dass die ursprünglichen Zugangsdaten wiederhergestellt werden.
8.12 Infernum wird in der Regel mit den Nutzern per E-Mail kommunizieren, soweit nichts anderes durch diese AGB oder anderweitige Vereinbarung mit den Nutzern bestimmt ist. Diese müssen daher sicherstellen, dass sie E-Mails erreichen, die von Infernum an die vom Nutzer bei der Anmeldung angegebene oder Infernum später mitgeteilte E-Mail Adresse versandt werden. Sie werden dafür u.a. durch entsprechende Einstellungen des Spam-Filters sorgen und diese Email Adresse regelmäßig überprüfen. Im Übrigen bleibt Infernum vorbehalten, eine andere geeignete Form der Korrespondenz zu wählen.
§ 9 Beschaffenheit/Mängel
9.1 Infernum stellt den Nutzern den Zugang zu den Spielen in der jeweils vorhandenen Fassung zur Verfügung. Die Nutzer haben keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung oder Herbeiführung eines bestimmten Zustandes/Funktionsumfangs der Spiele und/oder den Zusatzleistungen. Den Nutzern ist bewusst, dass die Spiele und die Zusatzleistungen – wie jede Software – nie völlig fehlerfrei sein können. Als mangelhaft gelten die Spiele sowie die Zusatzleistungen daher nur, wenn ihre Spielbarkeit bzw. Nutzung schwer und nachhaltig gestört ist.
9.2 Die Nutzer haben eventuell auftretende Mängel an den Spielen oder sonstigen Leistungen oder Lieferungen von Infernum stets aussagekräftig zu dokumentieren und insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen schriftlich zu melden. Vor Meldung eines etwaigen Fehlers haben die Nutzer die Spiel- bzw. Serviceanleitung und ggf. andere von Infernum zur Verfügung gestellten Hilfestellungen zur Problembeseitigung (insbesondere Listen mit häufig gestellten Fragen, Diskussionsforen zu Problemen) zu konsultieren. Die Nutzer sind verpflichtet, Infernum bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen.
9.3 Die Nutzer haben Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich gegenüber Infernum zu rügen. Im Falle von offensichtlichen Mängeln sind diese innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware – auch virtuellen Gütern – oder sonstigen Leistung bei Infernum anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung bzw. Mängelanzeige. Nach rügelosem Ablauf der Frist ist die Geltendmachung des Mangelanspruches bezüglich offensichtlicher Mängel ausgeschlossen. Zu Beweissicherungszwecken wird empfohlen, sämtliche Mängelrügen schriftlich (per Fax, Brief oder E-Mail) an Infernum zu richten.
9.4 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, von den Nutzern zu vertretende Bedienungsfehler, höhere Gewalt oder nicht von Infernum durchgeführte Änderungen oder sonstige Manipulationen entstehen.
9.5 Garantien im Rechtssinne werden von Infernum nicht übernommen.
§ 10 Haftung
10.1 Soweit Infernum Leistungen entgeltfrei erbringt, haftet Infernum in keinem Fall für andere als grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden.
10.2 Soweit Infernum für Leistungen ein Entgelt fordert, haftet Infernum bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Infernum nur im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten oder der Verletzung einer Garantie. Unter wesentlichen Vertragspflichten, auch sog. Kardinalpflichten im Sinne der Rechtsprechung, sind solche Pflichten zu verstehen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Nutzer vertrauen darf.
10.3 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder im Falle der Übernahme einer Garantie durch Infernum. Die Haftung von Infernum nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Anwendungsbereich des § 44a TKG bleibt unberührt.
10.4 Die Ersatzpflicht ist bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten jeweils auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dieser beträgt EUR 50,00 pro Account.
10.5 Vorstehende Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Infernum, insbesondere zugunsten der Anteilseigner, Mitarbeiter, Vertreter, Organe und deren Mitglieder, was deren persönliche Haftung betrifft.
10.6 Infernum haftet für Beratung nur, soweit die Fragestellung eines ihrer Spiele betrifft.
10.7 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Nutzers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 11 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
11.1 Die Inhalte der jeweiligen Webseiten und die Spiele stehen im ausschließlichen Eigentum bzw. ausschließlicher Rechteinhaberschaft von Infernum bzw. der jeweiligen Lizenzgeber. Die unerlaubte Verbreitung, Vervielfältigung, Verwertung oder anderweitige Verletzung der gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte von Infernum werden zivil- und/oder strafrechtlich verfolgt.
11.2 Alle Rechte an den vom Nutzer eingestellten Informationen verbleiben bei diesem. Durch das Einstellen von Informationen in die Plattformen der Spiele gewährt der Nutzer Infernum eine nicht ausschließliche, entgeltfreie und jederzeit frei widerrufliche Lizenz, um diese Inhalte auf den Plattformen der Spiele weltweit öffentlich für Dritte zugänglich zu machen. Weitergehende Nutzungsrechte an den vom Nutzer eingestellten Informationen hat Infernum nicht. Die Lizenz erlischt, wenn der Nutzer die von ihm gesetzten Inhalte von den Plattformen der Spiele löscht.
§ 12 Fremde Inhalte/Verantwortlichkeit
Infernum stellt den Nutzern eine Plattform zur Kommunikation bereit, über die sie sich untereinander verständigen können. Die Nutzer sind selbst für den Inhalt dieser Kommunikation sowie sämtliche sonstige Inhalte, die von Nutzern auf der Internetseite veröffentlicht werden, verantwortlich. Bei den Inhalten handelt es sich für Infernum um fremde Inhalte im Sinne von § 8 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG). Diese Inhalte geben ausschließlich die persönliche Meinung des jeweiligen Nutzers wieder. Infernum macht sich die Inhalte weder zu eigen noch stimmt Infernum ihnen zu. Dasselbe gilt für Inhalte, die in irgendeiner Weise Rechte Dritter verletzen. Verstöße können zur sofortigen Löschung bzw. Sperrung der Inhalte und/oder des Accounts und zur Kündigung des Nutzers führen. Soweit auf der Plattform Links zu anderen von Dritten betriebenen Seiten bereitgestellt werden, ist Infernum für den Inhalt der verlinkten Seiten nicht verantwortlich. Infernum kontrolliert diese Seiten nicht und distanziert sich ausdrücklich von deren Inhalten. Sollten Infernum rechtsverletzende Inhalte gemeldet werden, wird Infernum von seinen Rechten auf Löschung Gebrauch machen und diese unverzüglich entfernen.
§ 13 Kündigung und Vertragslaufzeit
13.1 Unbestimmte Laufzeit
Die Verträge zwischen dem Nutzer und Infernum werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Beiden Parteien steht, sofern nicht eine befristete Laufzeit vereinbart worden ist, ein jederzeitiges ordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von drei Tagen zu.
Wird zwischen den Parteien ein auf unbestimmte Dauer angelegter Abonnement-Vertrag abgeschlossen, so steht beiden Parteien ein ordentliches Kündigungsrecht zum 15. eines jeden Monats zum Schluss des jeweiligen Monats zu.
13.2 Bestimmte Laufzeit
Sofern zwischen dem Nutzer und Infernum ein Abonnement-Vertrag zustande gekommen ist, wird dieser Vertrag für die beim Vertragsschluss angegebene Laufzeit geschlossen, z.B. 1 Monat, 3 Monate, 6 Monate, 12 Monate. Der Abonnement-Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um die gleiche Laufzeit. Dies gilt nicht, wenn der Nutzer den Nutzungsvertrag mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Ende der Laufzeit gekündigt hat.
Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Nutzer nach Ziff. 13.1 oder 13.2 verfallen die von diesem noch nicht in Anspruch genommen Leistungen.
13.3 Das Recht der Parteien zur jederzeitigen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Infernum ist insbesondere, aber nicht ausschließlich, zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn
a. der Nutzer schuldhaft gegen Gesetze, diese AGB, die Spielregeln und/oder Nutzungsregeln für Zusatzleistungen verstößt und sich trotz Abmahnung wiederholt in gleicher oder ähnlicher Art und Weise nicht regelgerecht verhält
b. der Nutzer mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von mindestens EUR 10,00 in Verzug gerät und trotz zweifacher Mahnung nicht zahlt
c. der Nutzer seinen Account drei Monate lang trotz Abmahnung nicht genutzt hat.
13.4 Bei schwerwiegenden Verstößen ist eine sofortige Kündigung möglich, ohne dass es einer vorherigen Abmahnung bedarf. Ein schwerwiegender Verstoß ist ein Verstoß, bei dem Infernum ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann. Infernum ist ein Festhalten am Vertrag in der Regel in den folgenden Fällen nicht zuzumuten:
a. wenn der Nutzer gegen Strafgesetze verstößt
b. wenn der Nutzer ein Spiel in unzulässiger Weise nutzt (siehe oben § 6)
c. wenn der Nutzer gegen das Verbot von Multiaccounts (siehe oben § 4, Ziff. 4.5) verstößt
d. wenn der Nutzer bei der Registrierung (vgl. oben § 4) oder bei der Bezahlung von kostenpflichtigen Leistungen (vgl. § 7) falsche Daten angibt.
13.5 Hat Infernum die außerordentliche Kündigung zu vertreten, gilt folgendes:
a) sofern der Nutzer im Voraus Entgelte für die Nutzung von virtuellen Gegenständen und/oder Zusatzfunktionen für einen bestimmten über die Beendigung hinaus reichenden Zeitraum geleistet hat, werden ihm diese anteilig für die Zeit zwischen dem Beendigungszeitpunkt und der nächsten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit zurückerstattet;
b) sofern der Nutzer noch virtuelle Währung auf seinem Account hat, wird Infernum dem Nutzer die virtuelle Währung auf ein vom Nutzer nach seiner Wahl gewünschten Spiel, das Infernum anbietet, gutschreiben oder ihm die Nutzung von virtueller Währung im selben Wert bei einem anderen von Infernum angebotenen Spiel ermöglichen. Eine Rückzahlung in bar ist ausgeschlossen, es sei denn die Gutschrift für ein anderes Spiel von Infernum ist dem Nutzer ausnahmsweise unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen nicht zuzumuten, z.B. weil kein gleichwertiges oder ähnliches Spiel angeboten wird.
Weitere Ansprüche des Nutzers sind diesbezüglich ausgeschlossen, sofern diese AGB nichts anderes bestimmen.
13.6 Infernum steht ein Sonderkündigungsrecht bezüglich der Accounts für einzelne Spiele für den Fall zu, dass Infernum die Berechtigung zum Betrieb des jeweiligen Spiels verliert, z.B. wegen der Beendigung des betreffenden Lizenzvertrages zwischen Infernum und dem jeweiligen Lizenzgeber. Infernum kann in diesem Fall alle, auf den Betrieb und die Nutzung des Spiels bezogenen Verträge (z.B. Nutzungsvertrag, Vertrag über die Zurverfügungstellung und Nutzung von virtueller Währung, virtuellen Gegenständen und/oder der Zusatzfunktionen) zum Einstellungszeitpunkt des Spielbetriebs außerordentlich kündigen. Sonstige Kündigungsrechte bleiben unberührt. Ziff. 13.5 gilt entsprechend.13.7 Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, wobei die Schriftform auch durch E-Mail gewahrt wird. Die Kündigungsgründe für die außerordentliche Kündigung sind auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitzuteilen, falls sie nicht bereits im Kündigungsschreiben enthalten gewesen sind. Eine ordentliche Kündigung bedarf keiner Kündigungsgründe.
§ 14 Datenschutz
Infernum verarbeitet und nutzt die bei Vertragsschluss und im Rahmen der Nutzung des Angebots erhobenen Daten der Nutzer, welche zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich sind, nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Es gelten die Bestimmungen der allgemeinen Datenschutzerklärung von Infernum (abrufbar unter Link).
§ 15 Änderungen der AGB
15.1 Infernum behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu erweitern, sofern dies erforderlich erscheint und den Nutzer nicht wider Treu und Glauben benachteiligt. Eine Änderung kann insbesondere notwendig sein, um Anpassungen an eine Änderung der Rechtslage vorzunehmen oder um weiterentwicklungsbedingte Änderungen des Leistungsumfangs hinsichtlich der Spiele und/oder der Zusatzleistungen wiederzuspiegeln. Auch neu ergangene Gerichtsentscheidungen gelten als Änderung der Rechtslage.
15.2 Eine Änderung oder Ergänzung wird mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten in geeigneter Art und Weise in Textform bekannt gegeben. In der Regel erfolgt der Hinweis auf Änderungen der AGB durch Bekanntgabe per E-Mail oder auf der Webseite der Spiele, in jedem Fall jedoch beim nächsten Einloggen des Nutzers in ein Spiel.
15.3 Der Nutzer hat das Recht, einer Änderung oder Ergänzung innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung und Möglichkeit der Kenntnisnahme gegenüber Infernum zu widersprechen. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag nach den Kündigungsregelungen dieses Vertrages zu kündigen. Sonstige Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt. Weitere Ansprüche des Nutzers sind ausgeschlossen. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb der Widerspruchsfrist oder nutzt er die Leistungen danach weiterhin, gilt die Änderung oder Ergänzung als angenommen und wird Vertragsbestandteil.
15.4 Infernum wird in der Unterrichtung über die Änderungen der AGB den Nutzer auf die Möglichkeit des Widerspruchs und der Kündigung, die Frist und die Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich eines unterbliebenen Widerspruchs, besonders hinweisen.
§ 16 Schlussbestimmungen
16.1 Zögert, verzichtet oder unterlässt es eine Partei, ihre Rechte im Rahmen dieser AGB durchzusetzen, oder gewährt sie der anderen Partei Fristen, beeinträchtigt dies nicht den Bestand des jeweiligen Rechts.
16.2 Für den Fall, dass der Nutzer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist Gerichtsstand Berlin. Dies gilt auch, wenn der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Nutzers im Zeitpunkt einer etwaigen Klageerhebung nicht bekannt ist.
16.3 Für auf Grundlage dieser AGB abgeschlossene Verträge und damit in Zusammenhang stehende Ansprüche gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht.
16.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
16.5 Änderungen und Ergänzungen des Nutzungsvertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung des Schriftformerfordernisses.
Berlin, den 11.07.2012
Ein Angebot von:
Infernum Productions AG
Alt-Moabit 91B
10559 Berlin
Tel.: +49 (0)30 577 01 20 - 0
Fax: +49 (0)30 577 01 20 - 99
E-Mail: contact@infernum.com
Web: www.infernum.com
Vertretungsberechtigter Vorstand: Andreas Weidenhaupt (CEO), Tobias Gerlinger (CFO), Daniel Ullrich (COO)
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Registernummer: HRB 124717 B
§ 1 Anwendungsbereich
1.1 Infernum erbringt alle Leistungen und Zusatzleistungen, die im Zusammenhang mit den angebotenen Spielen stehen, ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt).
1.2 Der Geltung etwaiger AGB der Nutzer wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Etwaige AGB der Nutzer werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Infernum diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Die Spielregeln und Teilnahmevoraussetzungen der jeweiligen Spiele sind auf deren Webseiten veröffentlicht. Diese Spielregeln und Teilnahmevoraussetzungen erkennt der Nutzer mit seiner Teilnahme ebenfalls als verbindlich an.
1.4 Die Nutzer sind nicht berechtigt, ihre Rechte aus diesem Vertragsverhältnis auf Dritte zu übertragen. Etwas anderes gilt nur, wenn Infernum dies vorher schriftlich genehmigt.
1.5 Fragen, die sich im Zusammenhang mit Leistungen Dritter (beispielsweise Internetserviceprovider) stellen können, werden durch diese AGB nicht betroffen.
§ 2 Beschreibung der angebotenen Leistung
2.1 Infernum ermöglicht den Nutzern im Rahmen der vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten die Teilnahme an den Spielen und den in diesem Zusammenhang angebotenen Zusatzleistungen.
2.2 Zum Spielen der Spiele muss sich der Nutzer je nach Spiel mittels eines Clients, einer Applikation oder nur des Browsers zu dem jeweiligen Server des Spiels verbinden. Infernum stellt die für die Spiele notwendigen Spieleserver sowie auch die Applikationen und Clients online zur Nutzung bzw. zum Download zur Verfügung.
2.3 Dem Nutzer obliegt es, seinen PC in einem Zustand zu erhalten, welcher die Nutzung der Spiele erlaubt. Dazu ist es vor allem notwendig, dass der PC des Nutzers die minimalen Systemvoraussetzungen des jeweiligen Spiels erfüllt und über eine ausreichend schnelle Internetanbindung verfügt.
2.4 Die Spiele können in der jeweiligen Grundversion kostenlos genutzt werden. Nutzer haben jedoch die Möglichkeit, virtuelle Währung oder sonstige Zusatzleistungen für die Spiele entgeltlich bei Infernum zu erwerben. Die virtuelle Währung kann u.a. gegen virtuelle Gegenstände und/oder andere Zusatzfunktionen eingetauscht werden (zu den Zahlungsmodalitäten siehe § 7). Auf die jeweiligen Funktionen, Voraussetzungen und Preise wird der Nutzer vor ihrer Inanspruchnahme im jeweiligen Spiel oder auf der Webseite von Infernum jeweils gesondert hingewiesen. Weder virtuelle Währung noch virtuelle Gegenstände stellen Sachen im Sinne des § 90 BGB dar. Infernum überträgt den Nutzern daher kein Eigentum an ihnen, sondern lediglich ein Nutzungsrecht. Der Umfang und die Dauer des eingeräumten Nutzungsrechts hängen vom jeweiligen virtuellen Gegenstand oder der virtuellen Währung ab.
2.5 Die durch Infernum angebotenen Spiele werden stets weiterentwickelt, aktualisiert und modifiziert. Dies soll den Nutzern einen möglichst langen Spielspaß bieten. Teilnahmeberechtigt sind Nutzer daher immer nur für die jeweils aktuelle Fassung der Spiele. Infernum behält sich das Recht vor, den Betrieb einzelner Spiele oder einzelner Features der Spiele ganz oder teilweise jederzeit ohne Angabe von Gründen einzustellen, zu beschränken oder zu verändern.
2.6 Infernum gewährleistet eine Erreichbarkeit für jedes Spiel von 90 % im Jahresdurchschnitt. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server für die jeweiligen Spiele auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Infernum liegen (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter usw.), über das Internet nicht zu erreichen sind, sowie Zeiten, in denen routinemäßige Wartungsarbeiten durchgeführt werden. Die Haftung von Infernum für eine Nichterreichbarkeit der Server bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Der Zugang zu den Leistungen kann durch Infernum beschränkt werden, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
§ 3 Teilnahmeberechtigte Nutzer
3.1 Das Angebot der Spiele richtet sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
3.2 Teilnahmeberechtigt sind nur Personen, die entweder das 18. Lebensjahr vollendet oder deren gesetzliche Vertreter der Nutzung zugestimmt haben.
3.3 Der Nutzer versichert mit der Anmeldung zur Teilnahme an einem Spiel seine Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit. Bei Minderjährigkeit des Nutzers versichert er das Vorliegen der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. Infernum ist berechtigt, jederzeit einen schriftlichen Nachweis der Volljährigkeit des Nutzers bzw. die Zustimmungserklärung seines gesetzlichen Vertreters anzufordern.
3.4 Eine Nutzung der Spiele zu kommerziellen Zwecken ist nicht gestattet. Die Teilnahme an den Spielen dient allein der Unterhaltung.
§ 4 Zustandekommen von Verträgen
4.1 Die vorherige Anmeldung und Erstellung eines Mitgliedskontos (im nachfolgenden „Account“ genannt) ist für die Teilnahme an einem Spiel notwendig. Die erforderliche Anmeldung eines Nutzers erfolgt entweder online durch das Ausfüllen eines Anmeldeformulars auf der Webseite des jeweiligen Spiels, direkt auf der Webseite von Infernum oder über die Anmeldung über ein Social Network, wie z. B. durch Facebook Connect.
4.2 Zusätzlich muss der Nutzer diese AGB durch Anklicken einer Checkbox im Zuge der Anmeldung akzeptieren. Die AGB können vor Absendung des Anmeldeformulars vom Nutzer ausgedruckt oder auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden.
4.3 Alle im Anmeldeformular als „erforderlich“ gekennzeichneten Felder müssen durch den Nutzer ausgefüllt werden. Der Nutzer muss alle Angaben im Anmeldeformular, gleich ob freiwillig oder erforderlich, richtig erteilen. Er muss bei der Anmeldung eine eigene E-Mail-Adresse angeben, unter der er tatsächlich erreichbar ist.
4.4 Durch die Absendung seiner Anmeldung gibt der Nutzer gegenüber Infernum ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages ab. Damit kommt ein Vertrag jedoch noch nicht zustande, sondern erst mit der Annahme des Nutzerantrags durch Infernum. Infernum bestätigt den Zugang des Nutzerantrags auf elektronischem Weg an die vom Nutzer angegebene E-Mail Adresse. Dies stellt noch keine Annahme des Nutzerantrags dar. Eine Annahme des Nutzerantrags kann aber mit der Bestätigung des Zugangs verbunden werden, wenn dies ausdrücklich erfolgt. Darüber hinaus kann die Annahme auch außerhalb der Zugangsbestätigung ausdrücklich oder durch die erste Erfüllungshandlung durch Infernum erfolgen. Es besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages zur Einrichtung eines Accounts, zur Teilnahme an den Spielen bzw. zur Nutzung von deren Zusatzleistungen.
4.5 Pro Spiel darf jeder Nutzer nur einen Account eröffnen und nutzen. Die Eröffnung von mehreren Accounts für dasselbe Spiel durch denselben Nutzer (sog. „Multiaccounts“) ist untersagt. Dies ist eine wesentliche Vertragspflicht und ein Verstoß berechtigt Infernum zur sofortigen fristlosen Kündigung aller Accounts des Nutzers (siehe Ziffer 13.4).
4.6 Im Zuge der Anmeldung oder zu einem späteren Zeitpunkt wählt der Nutzer einen Mitgliedsnamen, unter welchem er als Mitspieler geführt wird. Mitgliedsnamen mit pornografischem, rassistischem, volksverhetzendem, kriegsverherrlichendem, gewaltverherrlichendem, beleidigendem oder sonstigem gesetzeswidrigem Inhalt sind untersagt. Ein Verstoß berechtigt Infernum zur sofortigen Sperrung und/oder fristlosen Kündigung des Nutzers, falls eine Sperrung wegen der Schwere des Verstoßes nicht ausreichend ist (siehe Ziffer 8.4).
4.7 Der Nutzer darf seinen Account nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Infernum auf Dritte übertragen. Eine Übertragung gegen Entgelt, also ein Verkauf des Accounts, ist immer unzulässig.
4.8 Sofern Zahlungen für Leistungen für einen bestimmten Zeitabschnitt zu leisten sind, schließt der Nutzer einen Abonnement-Vertrag mit Infernum ab, der sich automatisch verlängert, sofern ihn der Nutzer nicht mit der in Ziff. 13.1 bzw. 13.2 festgelegten Frist zum Ablauf des jeweiligen Zeitabschnittes kündigt. Die Laufzeiten des Abonnements sind den für das jeweilige Spiel bzw. für die jeweiligen Leistungen anwendbaren Regeln zu entnehmen.
§ 5 WIDERRUFSBELEHRUNG
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs.1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Infernum Productions AG
Alt-Moabit 91B
10559 Berlin
Fax: +49 (0)30 577 01 20 - 99
E-Mail: contact@infernum.com
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besonderer Hinweis: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 6 Allgemeine Nutzungsbedingungen
6.1 Die Spiele werden nur im Rahmen einer vertragsgemäßen Nutzung bereitgestellt. Registrierte Nutzer können sich mit ihrem Login und ihrem persönlichem Kennwort oder –insofern von Infernum angeboten- unter Verwendung externer Autorisierungsmechanismen (z.B. Facebook-Connect) zu einem Server verbinden. Die automatisierte Erstellung oder Anmeldung bei Spieleaccounts ist nicht gestattet. Zur Verbindung mit den Servern dürfen ausschließlich die offiziellen, von Infernum bereitgestellten Clients und Applikationen bzw. Webseiten verwendet werden.
6.2 Der Nutzer ist nicht berechtigt, Maßnahmen, Mechanismen oder Software in Verbindung mit der Webseite, dem Client, der Applikation oder sonstiger von Infernum bereitgestellter Software zu verwenden, die die Funktion und den Spielablauf stören können. Der Nutzer darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der technischen Kapazitäten von Infernum zur Folge haben können. Dem Nutzer ist es insbesondere nicht gestattet, von Infernum generierte Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren, soweit dies nicht ausdrücklich, schriftlich von Infernum erlaubt worden ist.
6.3 Es ist dem Nutzer nicht gestattet, ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch Infernum der Spiele-Software Elemente hinzuzufügen oder Elemente der Spiele-Software zu ändern, zu löschen oder in einer anderen Form zu modifizieren. Insbesondere ist es dem Nutzer nicht gestattet, grafische Elemente zu kopieren, zu entnehmen oder anderweitig zu verwenden oder zu versuchen, den Quellcode der Software zu entschlüsseln.
6.4 Eine Nutzung der Spiele zu kommerziellen oder illegalen Zwecken ist nicht gestattet.
6.5 Der Nutzer darf keine soft- oder hardwaregestützte Anwendung Dritter ausführen oder ausführen lassen, einsetzen oder anwenden, die es ihm ermöglicht, den Spielstand oder den Spielverlauf zu beeinflussen oder Leistungen zu erhalten, die er sonst nur gebührenpflichtig erwerben könnte. Dem Nutzer ist es daher insbesondere untersagt, sich kostenpflichtige Leistungen oder sonstige Vorteile, wie etwa die systematische oder automatische Steuerung des Spiels oder einzelner Spielfunktionen, durch die Verwendung von Software Dritter oder sonstigen Anwendungen zu verschaffen (insbesondere sog. „Bots“, „Hacks“ oder „Cheats“).
6.6 Es ist dem Nutzer ausdrücklich untersagt, virtuelle Gegenstände oder die virtuelle Währung innerhalb und/oder außerhalb der Spiele - in welcher Form auch immer - an Dritte zu verkaufen, anzukaufen, zu vermieten, anzumieten, anzubieten, anzunehmen, zu verbreiten oder zu vervielfältigen, soweit keine Gegenleistung bzw. eine Gegenleistung ausschließlich in Form anderer virtueller Gegenstände oder virtueller Währung für dasselbe Spiel verlangt wird. Wenn virtuelle Währung oder virtuelle Gegenstände in den Spielen gehandelt oder getauscht werden, ohne dass innerhalb des Spiels ein vergleichbarer Gegenwert geleistet wird, wird ein Verstoß gegen diese Ziff. 6.6 vermutet. Der Nutzer ist berechtigt, den Gegenbeweis zu führen.
6.7 Die Nutzer sind ferner verpflichtet, bei allen Nutzungen der Spiele die gesetzlichen Bestimmungen zu wahren. Insbesondere ist es ihnen untersagt, Inhalte jeglicher Art und Form mit pornografischem, rassistischem, beleidigendem, gewaltverherrlichendem, kriegsverherrlichendem oder sonstigem gesetzeswidrigen Bezug sowie Inhalte, die geeignet sind, Rechte Dritter zu verletzen, zu verbreiten. Ebenfalls ist es dem Nutzer untersagt, kommerzielle Werbung für Produkte bzw. Programme Dritter oder in unautorisierter Weise urheberrechtlich oder durch sonstige Rechte geschützte Werke Dritter in den Spielen zu verbreiten.
§ 7 Zahlungsabwicklung
7.1 Infernum räumt den Nutzern die Möglichkeit ein, gegen Zahlung eines Entgelts virtuelle Währung zu erhalten, die gegen virtuelle Gegenstände und/oder Zusatzfunktionen eingetauscht werden kann, die in den Spielen in ihrer kostenlosen Grundversion nicht zur Verfügung stehen und/oder erspielt werden müssen. Ebenso kann es den Nutzern je nach Spiel ermöglicht werden, gegen die Zahlung eines Entgelts sonstige Zusatzleistungen (z.B. Serverwechsel, Ingame-Namensänderungen) in Anspruch zu nehmen. Art, Funktion und Preis der einzelnen virtuellen Gegenstände und Zusatzfunktionen werden den Nutzern im jeweiligen Spiel oder teilweise auch auf der Webseite von Infernum vor ihrer Inanspruchnahme bekannt gegeben. Die angebotenen kostenpflichtigen virtuellen Gegenstände und Zusatzfunktionen ermöglichen es, in Übereinstimmungen mit den Spielregeln des jeweiligen Spiels, über bestimmte Zeiträume gewisse zusätzliche Funktionen zu nutzen.
7.2 Aufgrund der beständigen Weiterentwicklung der Spiele behält sich Infernum das Recht vor, neue Zusatzfunktionen und/oder virtuelle Gegenstände anzubieten und/oder diese aus dem Angebot herauszunehmen, zu ändern oder in der kostenlosen Basisversion zur Verfügung zu stellen. Sofern der Nutzer bereits für einen künftigen Zeitraum Zahlungen für virtuelle Gegenstände und/oder Zusatzfunktionen erbracht hat und diese aus vorstehenden Gründen nicht mehr nutzen kann oder sie auch in der kostenfreien Basisversion zur Verfügung gestellt werden, wird Infernum nach Wahl des Nutzers ersatzweise andere virtuelle Gegenstände und/oder Zusatzfunktionen für das Spiel anbieten und/oder den entrichteten Betrag an den Nutzer anteilig erstatten. Dem Nutzer steht es in diesen Fällen frei, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Weitere diesbezügliche Ansprüche des Nutzers sind ausgeschlossen.
7.3 Die Entgelte für virtuelle Währung oder Zusatzleistungen sind mit der abschließenden Bestätigung der Bestellung durch Infernum oder einen durch Infernum eingesetzten Zahlungsdienstleister für den Nutzer im Voraus zur Zahlung fällig. Die fälligen Zahlungen werden in der Regel von dem vom Nutzer angegebenen Bankkonto bzw. via Kreditkarte abgebucht oder mittels geeigneter Bezahlsysteme erbracht.
7.4 Infernum ist berechtigt, die Preise für virtuelle Währung, virtuelle Gegenstände und/oder Zusatzfunktionen dauerhaft oder für eine begrenzte Zeit zu senken sowie dauerhaft oder für eine begrenzte Zeit neue Produkte, Leistungen oder Abrechnungsmodalitäten anzubieten. Die Änderungen von Preisen von Abonnements werden dem Nutzer per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen der Preise von Abonnements gelten als genehmigt, wenn der Nutzer nicht innerhalb von vier Wochen seit Zugang der schriftlichen Mitteilung der Änderung der Preise von Abonnements ganz oder teilweise schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat. Infernum ist verpflichtet, den Nutzer der E-Mail auf die Wirkung des widerspruchslosen Ablaufs hinzuweisen.
7.5 Im Verzugsfall ist Infernum berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen, die Leistungen einzustellen und den Account des Nutzers sofort zu sperren. Für den Zeitraum der Sperrung fällt für etwa geschlossene Abonnements ein Leistungsentgelt nicht an.
7.6 Sollten Infernum durch ein Verschulden des Nutzers oder durch vom Nutzer zu vertretende mangelnde Kontodeckung Rückbelastungen und/oder Stornogebühren durch das spätere Stornieren von Lastschriften entstehen, trägt der Nutzer die dadurch entstandenen Kosten. Infernum ist berechtigt, diese Kosten zusammen mit dem ursprünglichen Entgelt von dem Konto des Nutzers durch abermaliges Abbuchen zu verlangen. Erfolgt die Zahlung der Entgelte durch Lastschrift- oder Kreditkarteneinzug und fallen Rücklastschriften an, so berechnet Infernum ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 9,00 je Lastschrift / Kreditkarteneinzug zuzüglich der für Infernum angefallenen Bankgebühren, sofern der Nutzer nicht einen geringeren Schaden nachweist.
7.7 Eine Aufrechnung des Nutzers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen gegen Infernum möglich. Der Nutzer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Eine Abtretung ihrer Ansprüche gegen Infernum an Dritte ist ausgeschlossen.
7.8 Infernum kann dem Nutzer auch zusätzlich alternative Zahlungsmethoden anbieten, bei welchen der Nutzer die Dienstleistung Dritter in Anspruch nimmt und die andere Gegenleistungen als Geldzahlungen erfordern können. Soweit der Nutzer dabei Dienstleistungen Dritter in Anspruch nimmt, kommt es insoweit zusätzlich auch zum Abschluss von entsprechenden Verträgen zwischen dem Nutzer und dem Dritten. In solchen Verträge mit Dritten können möglicherweise die AGB dieser Dritten einbezogen werden. Infernum hat auf deren Inhalte keinen direkten Einfluss und in der Regel auch keine Kenntnis.
§ 8 Pflichten und Obliegenheiten der Nutzer
8.1 Hauptleistungspflicht des Nutzers ist die Zahlung eines möglicherweise anfallenden Entgelts. Eine weitere Hauptleistungspflicht des Nutzers ist die Pflicht zur richtigen und vollständigen Angabe von Daten, die Infernum bei Vertragsschluss oder im Fortgang der vertraglichen Beziehung vom Nutzer abfragt. Der Nutzer versichert daher, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsangebots oder des Vertragsschlusses oder im Fortgang der vertraglichen Beziehungen gemachten Angaben über seine Person und sonstige vertragsrelevante Umstände (insbesondere Bankverbindung und Kreditkartennummer) vollständig, richtig und rechtlich zulässig sind.
8.2 Den Nutzern ist bewusst, dass sie in den Spielen mit zahlreichen anderen Nutzern zusammen spielen bzw. über die Zusatzleistungen mit verschiedenen Nutzern kommunizieren. Um ein gedeihliches Zusammenspiel zu ermöglichen, ist die Einhaltung von Spielregeln notwendig. Die Nutzer erkennen die Spielregeln und Teilnahmevoraussetzungen der Spiele als verbindlich an. Die Nutzer werden sich an die Anweisungen von Infernum, vertreten durch die Spielleitung, halten. Die Nutzer werden auch im Übrigen alles unterlassen, was den Betrieb der Spiele und der Zusatzleistungen und das gedeihliche Zusammenspiel stört. Der Nutzer ist insbesondere verpflichtet, keine Inhalte mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten in die Spiele einzubringen und/oder zu übermitteln. Hierzu zählen insbesondere Inhalte, die zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, sowie das Ansehen von Infernum schädigen können. Auf Angebote mit solchem Inhalt darf der Nutzer auch nicht hinweisen.
8.3 Bei Zuwiderhandlungen des Nutzers gegen Ziffer 8.2 ist Infernum berechtigt, die vom Nutzer eingestellten Informationen selbst zu löschen. Ebenfalls ist Infernum berechtigt, eingestellte Informationen zu löschen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese AGB, die Spielregeln oder Teilnahmevoraussetzungen vorliegen oder wenn die eingestellten Informationen sonst rechtswidrig sind.
8.4 Bei Zuwiderhandlungen des Nutzers ist Infernum - zusätzlich zu dem Recht zur Kündigung - berechtigt, nach vorheriger Abmahnung und Sperrungsandrohung den Zugang des Nutzers zu seinem Account vorübergehend zu sperren. Eine Abmahnung mit Sperrungsandrohung ist entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Sperrung des Zugangs rechtfertigen. Über den Grund der Sperrung wird der Nutzer von Infernum informiert. Dasselbe gilt im Falle einer missbräuchlichen Kreditkartenbenutzung, Verwendung unzutreffender Kreditkarteninformationen wie auch Angabe unzutreffender Daten im Falle der Teilnahme am Bankeinzugsverfahren. Die Sperrung des Zugangs schließt ein, dass alle Inhalte und Informationen, die von dem ausgeschlossenen Nutzer stammen, von Infernum sofort von der Datenbank und von den Webseiten entfernt werden dürfen.
8.5 Bei einer berechtigten Sperrung des Zugangs kann Infernum eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,00 erheben. Dem Nutzer steht es frei nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.
8.6 Ein Anspruch auf Wiederherstellung gelöschter Informationen besteht nicht.
8.7 Infernum sichert seine Systeme gegen Virenbefall. Dennoch kann ein Virenbefall nie vollständig ausgeschlossen werden. Zudem kann es vorkommen, dass unberechtigte Dritte E-Mails unter Verwendung des Namens von Infernum ohne Einverständnis von Infernum versenden, die beispielsweise Viren oder sog. Spyware enthalten oder zu Web-Inhalten linken, die Viren oder Spyware enthalten. Darauf hat Infernum keinen Einfluss. Die Nutzer sollten daher alle eingehenden E-Mails, die unter dem Namen von Infernum versandt sind, auf Virenbefall prüfen. Dies gilt auch für E-Mails von anderen Nutzern.
8.8 Für Schäden oder Datenverluste, die durch die Installation von Software, die nicht von Infernum herrührt, auf dem Rechner der Nutzer entstehen können, ist Infernum nicht verantwortlich.
8.9 Die Nutzer verpflichten sich, die für den Zugang zu den Spielen erhaltenen Zugangsdaten (Login-Daten, Kennworte etc.) streng geheim zu halten und keinem Dritten zu offenbaren, es sei denn, Infernum hat der Übertragung des Accounts zuvor schriftlich zugestimmt. Die Nutzer sind verpflichtet, unter keinen Umständen den Account, den Anmeldenamen oder das Kennwort eines anderen Nutzers unbefugt zu verwenden. Benutzt ein Dritter einen Account, nachdem er an die Zugangsdaten gelangt ist, weil der Nutzer diese nicht hinreichend vor fremdem Zugriff gesichert hat, muss sich der Nutzer so behandeln lassen, als ob er selbst gehandelt hätte.
8.10 Die Nutzer sind verpflichtet, Infernum unverzüglich zu informieren, sobald sie davon Kenntnis erlangen, dass unbefugten Dritten ihre Zugangsdaten bekannt sind. Infernum weist darauf hin, dass Kennwörter aus Sicherheitsgründen regelmäßig geändert werden sollten.
8.11 Im Falle eines begründeten Verdachts, dass Zugangsdaten unbefugten Dritten bekannt wurden, ist Infernum aus Sicherheitsgründen berechtigt, aber nicht verpflichtet, nach freiem Ermessen die Zugangsdaten ohne vorherige Ankündigung selbständig zu ändern bzw. die Nutzung des Accounts zu sperren. Infernum wird dabei den berechtigten Nutzer hierüber unverzüglich informieren und auf Anforderung innerhalb angemessener Frist die neuen Zugangsdaten mitteilen. Der Nutzer hat keinen Anspruch darauf, dass die ursprünglichen Zugangsdaten wiederhergestellt werden.
8.12 Infernum wird in der Regel mit den Nutzern per E-Mail kommunizieren, soweit nichts anderes durch diese AGB oder anderweitige Vereinbarung mit den Nutzern bestimmt ist. Diese müssen daher sicherstellen, dass sie E-Mails erreichen, die von Infernum an die vom Nutzer bei der Anmeldung angegebene oder Infernum später mitgeteilte E-Mail Adresse versandt werden. Sie werden dafür u.a. durch entsprechende Einstellungen des Spam-Filters sorgen und diese Email Adresse regelmäßig überprüfen. Im Übrigen bleibt Infernum vorbehalten, eine andere geeignete Form der Korrespondenz zu wählen.
§ 9 Beschaffenheit/Mängel
9.1 Infernum stellt den Nutzern den Zugang zu den Spielen in der jeweils vorhandenen Fassung zur Verfügung. Die Nutzer haben keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung oder Herbeiführung eines bestimmten Zustandes/Funktionsumfangs der Spiele und/oder den Zusatzleistungen. Den Nutzern ist bewusst, dass die Spiele und die Zusatzleistungen – wie jede Software – nie völlig fehlerfrei sein können. Als mangelhaft gelten die Spiele sowie die Zusatzleistungen daher nur, wenn ihre Spielbarkeit bzw. Nutzung schwer und nachhaltig gestört ist.
9.2 Die Nutzer haben eventuell auftretende Mängel an den Spielen oder sonstigen Leistungen oder Lieferungen von Infernum stets aussagekräftig zu dokumentieren und insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen schriftlich zu melden. Vor Meldung eines etwaigen Fehlers haben die Nutzer die Spiel- bzw. Serviceanleitung und ggf. andere von Infernum zur Verfügung gestellten Hilfestellungen zur Problembeseitigung (insbesondere Listen mit häufig gestellten Fragen, Diskussionsforen zu Problemen) zu konsultieren. Die Nutzer sind verpflichtet, Infernum bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen.
9.3 Die Nutzer haben Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich gegenüber Infernum zu rügen. Im Falle von offensichtlichen Mängeln sind diese innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware – auch virtuellen Gütern – oder sonstigen Leistung bei Infernum anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung bzw. Mängelanzeige. Nach rügelosem Ablauf der Frist ist die Geltendmachung des Mangelanspruches bezüglich offensichtlicher Mängel ausgeschlossen. Zu Beweissicherungszwecken wird empfohlen, sämtliche Mängelrügen schriftlich (per Fax, Brief oder E-Mail) an Infernum zu richten.
9.4 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, von den Nutzern zu vertretende Bedienungsfehler, höhere Gewalt oder nicht von Infernum durchgeführte Änderungen oder sonstige Manipulationen entstehen.
9.5 Garantien im Rechtssinne werden von Infernum nicht übernommen.
§ 10 Haftung
10.1 Soweit Infernum Leistungen entgeltfrei erbringt, haftet Infernum in keinem Fall für andere als grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden.
10.2 Soweit Infernum für Leistungen ein Entgelt fordert, haftet Infernum bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Infernum nur im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten oder der Verletzung einer Garantie. Unter wesentlichen Vertragspflichten, auch sog. Kardinalpflichten im Sinne der Rechtsprechung, sind solche Pflichten zu verstehen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Nutzer vertrauen darf.
10.3 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder im Falle der Übernahme einer Garantie durch Infernum. Die Haftung von Infernum nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Anwendungsbereich des § 44a TKG bleibt unberührt.
10.4 Die Ersatzpflicht ist bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten jeweils auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dieser beträgt EUR 50,00 pro Account.
10.5 Vorstehende Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Infernum, insbesondere zugunsten der Anteilseigner, Mitarbeiter, Vertreter, Organe und deren Mitglieder, was deren persönliche Haftung betrifft.
10.6 Infernum haftet für Beratung nur, soweit die Fragestellung eines ihrer Spiele betrifft.
10.7 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Nutzers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 11 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
11.1 Die Inhalte der jeweiligen Webseiten und die Spiele stehen im ausschließlichen Eigentum bzw. ausschließlicher Rechteinhaberschaft von Infernum bzw. der jeweiligen Lizenzgeber. Die unerlaubte Verbreitung, Vervielfältigung, Verwertung oder anderweitige Verletzung der gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte von Infernum werden zivil- und/oder strafrechtlich verfolgt.
11.2 Alle Rechte an den vom Nutzer eingestellten Informationen verbleiben bei diesem. Durch das Einstellen von Informationen in die Plattformen der Spiele gewährt der Nutzer Infernum eine nicht ausschließliche, entgeltfreie und jederzeit frei widerrufliche Lizenz, um diese Inhalte auf den Plattformen der Spiele weltweit öffentlich für Dritte zugänglich zu machen. Weitergehende Nutzungsrechte an den vom Nutzer eingestellten Informationen hat Infernum nicht. Die Lizenz erlischt, wenn der Nutzer die von ihm gesetzten Inhalte von den Plattformen der Spiele löscht.
§ 12 Fremde Inhalte/Verantwortlichkeit
Infernum stellt den Nutzern eine Plattform zur Kommunikation bereit, über die sie sich untereinander verständigen können. Die Nutzer sind selbst für den Inhalt dieser Kommunikation sowie sämtliche sonstige Inhalte, die von Nutzern auf der Internetseite veröffentlicht werden, verantwortlich. Bei den Inhalten handelt es sich für Infernum um fremde Inhalte im Sinne von § 8 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG). Diese Inhalte geben ausschließlich die persönliche Meinung des jeweiligen Nutzers wieder. Infernum macht sich die Inhalte weder zu eigen noch stimmt Infernum ihnen zu. Dasselbe gilt für Inhalte, die in irgendeiner Weise Rechte Dritter verletzen. Verstöße können zur sofortigen Löschung bzw. Sperrung der Inhalte und/oder des Accounts und zur Kündigung des Nutzers führen. Soweit auf der Plattform Links zu anderen von Dritten betriebenen Seiten bereitgestellt werden, ist Infernum für den Inhalt der verlinkten Seiten nicht verantwortlich. Infernum kontrolliert diese Seiten nicht und distanziert sich ausdrücklich von deren Inhalten. Sollten Infernum rechtsverletzende Inhalte gemeldet werden, wird Infernum von seinen Rechten auf Löschung Gebrauch machen und diese unverzüglich entfernen.
§ 13 Kündigung und Vertragslaufzeit
13.1 Unbestimmte Laufzeit
Die Verträge zwischen dem Nutzer und Infernum werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Beiden Parteien steht, sofern nicht eine befristete Laufzeit vereinbart worden ist, ein jederzeitiges ordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von drei Tagen zu.
Wird zwischen den Parteien ein auf unbestimmte Dauer angelegter Abonnement-Vertrag abgeschlossen, so steht beiden Parteien ein ordentliches Kündigungsrecht zum 15. eines jeden Monats zum Schluss des jeweiligen Monats zu.
13.2 Bestimmte Laufzeit
Sofern zwischen dem Nutzer und Infernum ein Abonnement-Vertrag zustande gekommen ist, wird dieser Vertrag für die beim Vertragsschluss angegebene Laufzeit geschlossen, z.B. 1 Monat, 3 Monate, 6 Monate, 12 Monate. Der Abonnement-Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um die gleiche Laufzeit. Dies gilt nicht, wenn der Nutzer den Nutzungsvertrag mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Ende der Laufzeit gekündigt hat.
Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Nutzer nach Ziff. 13.1 oder 13.2 verfallen die von diesem noch nicht in Anspruch genommen Leistungen.
13.3 Das Recht der Parteien zur jederzeitigen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Infernum ist insbesondere, aber nicht ausschließlich, zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn
a. der Nutzer schuldhaft gegen Gesetze, diese AGB, die Spielregeln und/oder Nutzungsregeln für Zusatzleistungen verstößt und sich trotz Abmahnung wiederholt in gleicher oder ähnlicher Art und Weise nicht regelgerecht verhält
b. der Nutzer mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von mindestens EUR 10,00 in Verzug gerät und trotz zweifacher Mahnung nicht zahlt
c. der Nutzer seinen Account drei Monate lang trotz Abmahnung nicht genutzt hat.
13.4 Bei schwerwiegenden Verstößen ist eine sofortige Kündigung möglich, ohne dass es einer vorherigen Abmahnung bedarf. Ein schwerwiegender Verstoß ist ein Verstoß, bei dem Infernum ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann. Infernum ist ein Festhalten am Vertrag in der Regel in den folgenden Fällen nicht zuzumuten:
a. wenn der Nutzer gegen Strafgesetze verstößt
b. wenn der Nutzer ein Spiel in unzulässiger Weise nutzt (siehe oben § 6)
c. wenn der Nutzer gegen das Verbot von Multiaccounts (siehe oben § 4, Ziff. 4.5) verstößt
d. wenn der Nutzer bei der Registrierung (vgl. oben § 4) oder bei der Bezahlung von kostenpflichtigen Leistungen (vgl. § 7) falsche Daten angibt.
13.5 Hat Infernum die außerordentliche Kündigung zu vertreten, gilt folgendes:
a) sofern der Nutzer im Voraus Entgelte für die Nutzung von virtuellen Gegenständen und/oder Zusatzfunktionen für einen bestimmten über die Beendigung hinaus reichenden Zeitraum geleistet hat, werden ihm diese anteilig für die Zeit zwischen dem Beendigungszeitpunkt und der nächsten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit zurückerstattet;
b) sofern der Nutzer noch virtuelle Währung auf seinem Account hat, wird Infernum dem Nutzer die virtuelle Währung auf ein vom Nutzer nach seiner Wahl gewünschten Spiel, das Infernum anbietet, gutschreiben oder ihm die Nutzung von virtueller Währung im selben Wert bei einem anderen von Infernum angebotenen Spiel ermöglichen. Eine Rückzahlung in bar ist ausgeschlossen, es sei denn die Gutschrift für ein anderes Spiel von Infernum ist dem Nutzer ausnahmsweise unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen nicht zuzumuten, z.B. weil kein gleichwertiges oder ähnliches Spiel angeboten wird.
Weitere Ansprüche des Nutzers sind diesbezüglich ausgeschlossen, sofern diese AGB nichts anderes bestimmen.
13.6 Infernum steht ein Sonderkündigungsrecht bezüglich der Accounts für einzelne Spiele für den Fall zu, dass Infernum die Berechtigung zum Betrieb des jeweiligen Spiels verliert, z.B. wegen der Beendigung des betreffenden Lizenzvertrages zwischen Infernum und dem jeweiligen Lizenzgeber. Infernum kann in diesem Fall alle, auf den Betrieb und die Nutzung des Spiels bezogenen Verträge (z.B. Nutzungsvertrag, Vertrag über die Zurverfügungstellung und Nutzung von virtueller Währung, virtuellen Gegenständen und/oder der Zusatzfunktionen) zum Einstellungszeitpunkt des Spielbetriebs außerordentlich kündigen. Sonstige Kündigungsrechte bleiben unberührt. Ziff. 13.5 gilt entsprechend.13.7 Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, wobei die Schriftform auch durch E-Mail gewahrt wird. Die Kündigungsgründe für die außerordentliche Kündigung sind auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitzuteilen, falls sie nicht bereits im Kündigungsschreiben enthalten gewesen sind. Eine ordentliche Kündigung bedarf keiner Kündigungsgründe.
§ 14 Datenschutz
Infernum verarbeitet und nutzt die bei Vertragsschluss und im Rahmen der Nutzung des Angebots erhobenen Daten der Nutzer, welche zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich sind, nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Es gelten die Bestimmungen der allgemeinen Datenschutzerklärung von Infernum (abrufbar unter Link).
§ 15 Änderungen der AGB
15.1 Infernum behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu erweitern, sofern dies erforderlich erscheint und den Nutzer nicht wider Treu und Glauben benachteiligt. Eine Änderung kann insbesondere notwendig sein, um Anpassungen an eine Änderung der Rechtslage vorzunehmen oder um weiterentwicklungsbedingte Änderungen des Leistungsumfangs hinsichtlich der Spiele und/oder der Zusatzleistungen wiederzuspiegeln. Auch neu ergangene Gerichtsentscheidungen gelten als Änderung der Rechtslage.
15.2 Eine Änderung oder Ergänzung wird mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten in geeigneter Art und Weise in Textform bekannt gegeben. In der Regel erfolgt der Hinweis auf Änderungen der AGB durch Bekanntgabe per E-Mail oder auf der Webseite der Spiele, in jedem Fall jedoch beim nächsten Einloggen des Nutzers in ein Spiel.
15.3 Der Nutzer hat das Recht, einer Änderung oder Ergänzung innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung und Möglichkeit der Kenntnisnahme gegenüber Infernum zu widersprechen. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag nach den Kündigungsregelungen dieses Vertrages zu kündigen. Sonstige Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt. Weitere Ansprüche des Nutzers sind ausgeschlossen. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb der Widerspruchsfrist oder nutzt er die Leistungen danach weiterhin, gilt die Änderung oder Ergänzung als angenommen und wird Vertragsbestandteil.
15.4 Infernum wird in der Unterrichtung über die Änderungen der AGB den Nutzer auf die Möglichkeit des Widerspruchs und der Kündigung, die Frist und die Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich eines unterbliebenen Widerspruchs, besonders hinweisen.
§ 16 Schlussbestimmungen
16.1 Zögert, verzichtet oder unterlässt es eine Partei, ihre Rechte im Rahmen dieser AGB durchzusetzen, oder gewährt sie der anderen Partei Fristen, beeinträchtigt dies nicht den Bestand des jeweiligen Rechts.
16.2 Für den Fall, dass der Nutzer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist Gerichtsstand Berlin. Dies gilt auch, wenn der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Nutzers im Zeitpunkt einer etwaigen Klageerhebung nicht bekannt ist.
16.3 Für auf Grundlage dieser AGB abgeschlossene Verträge und damit in Zusammenhang stehende Ansprüche gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht.
16.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
16.5 Änderungen und Ergänzungen des Nutzungsvertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung des Schriftformerfordernisses.
Berlin, den 11.07.2012
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