Language:
Forestier Software
Software-Lizenzvertrag
Stand: 05.06.2026
§ 1 Geltungsbereich und Bestätigung
§ 1.1 Dieser Software-Lizenzvertrag regelt die Nutzung von digitalen Produkten, Software, webbasierten Anwendungen, Online-Diensten, Spielen, Dokumentationen, virtuellen Gütern, TeeCoins, Aktivierungscodes, Gutscheinen, digitalen Zusatzinhalten, Updates und sonstigen digitalen Leistungen der Firma Forestier Software durch den Lizenznehmer.
§ 1.2 Lizenzgeber ist:
Forestier Software
Marco Forestier
Am Mittelweg 18
55126 Mainz
Deutschland
E-Mail: info@forestier.de
§ 1.3 Lizenznehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die digitale Produkte, Software, virtuelle Güter, TeeCoins, Lizenzen, Aktivierungscodes, Gutscheine, Online-Dienste, Spiele oder sonstige digitale Leistungen von Forestier Software erwirbt, herunterlädt, installiert, aktiviert, freischaltet, nutzt oder einlöst.
§ 1.4 Dieser Lizenzvertrag gilt ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Datenschutzbestimmungen, der Widerrufsbelehrung und etwaigen produktbezogenen Zusatzbedingungen von Forestier Software.
§ 1.5 Bei Widersprüchen zwischen diesem Lizenzvertrag und einer ausdrücklich schriftlich getroffenen Individualvereinbarung geht die Individualvereinbarung vor.
§ 1.6 Durch Bestellung, Download, Installation, Aktivierung, Registrierung, Freischaltung, Nutzung, Einlösung eines Codes oder Zugriff auf ein digitales Produkt erkennt der Lizenznehmer diesen Lizenzvertrag an, soweit der Lizenznehmer vor oder bei Vertragsschluss in zumutbarer Weise auf diesen Lizenzvertrag hingewiesen wurde.
§ 1.7 Soweit der Lizenznehmer Verbraucher ist, bleiben zwingende gesetzliche Verbraucherrechte unberührt.
§ 2 Vertragsgegenstand
§ 2.1 Vertragsgegenstand dieses Lizenzvertrages sind die von Forestier Software bereitgestellten digitalen Produkte, Software, Webanwendungen, Spiele, digitalen Inhalte, digitalen Dienstleistungen, Dokumentationen, Handbücher, Lizenzdateien, Aktivierungscodes, Gutscheine, virtuellen Güter, TeeCoins, Spielinhalte, Updates, APIs und sonstigen digitalen Leistungen.
§ 2.2 Soweit in diesem Lizenzvertrag der Begriff „Software“ verwendet wird, umfasst dieser Begriff, soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, auch digitale Produkte, lokal installierte Programme, webbasierte Anwendungen, Online-Spiele, digitale Inhalte, digitale Dienstleistungen, Dokumentationen, Lizenzdateien, virtuelle Güter, Aktivierungscodes und sonstige digitale Leistungen von Forestier Software.
§ 2.3 Soweit in diesem Lizenzvertrag der Begriff „digitale Produkte“ verwendet wird, umfasst dieser Begriff insbesondere digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen im Sinne der gesetzlichen Vorschriften.
§ 2.4 Zum Vertragsgegenstand können insbesondere gehören:
1. lokal installierbare Software,
2. Webanwendungen,
3. browserbasierte Spiele,
4. Online-Spiele,
5. digitale Dokumente,
6. PDF-Lizenzen,
7. Handbücher und Dokumentationen,
8. Aktivierungscodes,
9. Gutscheine,
10. Updates,
11. digitale Zusatzinhalte,
12. virtuelle Güter,
13. TeeCoins,
14. Bots, Addons, Spielvorteile und Spielinhalte,
15. werbefreie Nutzungen,
16. APIs und technische Schnittstellen.
§ 2.5 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, Bestellung, Auftragsbestätigung, Rechnung, Lizenzdatei, dem Benutzerkonto, der Spieloberfläche, dem Shop-Angebot oder einer gesonderten Individualvereinbarung.
§ 2.6 Forestier Software schuldet nur die im jeweiligen Angebot ausdrücklich beschriebenen Eigenschaften, Funktionen und Leistungen. Allgemeine Werbeaussagen, technische Beispielbilder, Entwicklungsvorschauen, Planungen oder unverbindliche Ankündigungen begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte Funktion, sofern sie nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil geworden sind.
§ 3 TeeCoin und virtuelle Güter
§ 3.1 TeeCoin ist eine ausschließlich virtuelle Einheit innerhalb der von Forestier Software betriebenen Online-Angebote, Webseiten, Spiele und Dienste.
§ 3.2 TeeCoin ist kein gesetzliches Zahlungsmittel, kein E-Geld, keine Kryptowährung, kein Finanzinstrument und kein sonstiger Vermögenswert mit Auszahlungsanspruch.
§ 3.3 TeeCoin begründet keinen Anspruch auf Auszahlung in Euro, eine andere staatliche Währung, Kryptowährungen oder sonstige Vermögenswerte.
§ 3.4 TeeCoins können je nach Angebot entgeltlich erworben, über Gutschein- oder Aktivierungscodes eingelöst, durch Aktionen gutgeschrieben, als Belohnung erhalten oder durch Forestier Software aus Kulanz- oder Supportgründen gebucht werden.
§ 3.5 Ein Anspruch auf kostenlose TeeCoins, Bonusgutschriften, Werbevergütungen, Aktionsgutschriften oder Kulanzbuchungen besteht nur, wenn dies ausdrücklich im jeweiligen Angebot zugesagt wurde.
§ 3.6 Virtuelle Güter, TeeCoins, Spielvorteile, digitale Zusatzinhalte, Bots, Addons, werbefreie Nutzungen, Gutscheine und vergleichbare digitale Inhalte gewähren lediglich ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und widerrufliches Nutzungsrecht innerhalb des jeweiligen Angebots.
§ 3.7 Eigentum im sachenrechtlichen Sinn wird an TeeCoins, virtuellen Gütern, Spielvorteilen, digitalen Zusatzinhalten oder sonstigen digitalen Inhalten nicht übertragen.
§ 3.8 TeeCoins und andere virtuelle Güter dürfen ausschließlich innerhalb der von Forestier Software bereitgestellten technischen Funktionen genutzt, übertragen, getauscht oder eingelöst werden.
§ 3.9 Ein Verkauf, Kauf, Tausch oder eine sonstige Übertragung außerhalb der dafür vorgesehenen Systemfunktionen ist nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für den Verkauf gegen Geld, Kryptowährungen, sonstige Vermögenswerte oder Leistungen außerhalb der Angebote von Forestier Software.
§ 3.10 Soweit virtuelle Güter eine Laufzeit haben, ergibt sich diese aus der jeweiligen Produktbeschreibung, dem Benutzerkonto, dem Spielsystem, dem Shop-Angebot oder der Buchungsanzeige. Nach Ablauf der Laufzeit endet die Nutzungsmöglichkeit automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
§ 3.11 Forestier Software ist berechtigt, fehlerhafte Buchungen, doppelte Buchungen, missbräuchlich erlangte TeeCoins, rückabgewickelte Zahlungen, Chargebacks, stornierte Zahlungen oder technisch fehlerhafte Gutschriften zu korrigieren. Dies kann insbesondere durch Rückbuchung, Sperrung, Deaktivierung oder Anpassung des virtuellen Kontostandes erfolgen.
§ 3.12 Bei Verdacht auf Missbrauch, Manipulation, unzulässigen Handel, Betrug, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen oder Verstoß gegen diesen Lizenzvertrag kann Forestier Software virtuelle Güter, TeeCoins, Gutscheine und damit verbundene Funktionen vorläufig sperren, bis der Sachverhalt geprüft wurde.
§ 3.13 Gesetzliche Rechte des Lizenznehmers, insbesondere Widerrufsrechte, Gewährleistungsrechte und Rechte bei fehlerhafter Leistungserbringung, bleiben unberührt.
§ 4 Einräumung des Nutzungsrechts
§ 4.1 Der Lizenznehmer erwirbt kein Eigentum an der Software, den digitalen Produkten, virtuellen Gütern, TeeCoins, Spielinhalten, Dokumentationen, Quellcodes, Datenbanken, Grafiken, Texten, Marken, Namen, Logos oder sonstigen digitalen Inhalten.
§ 4.2 Forestier Software gewährt dem Lizenznehmer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der jeweils erworbenen, freigeschalteten oder bereitgestellten Software.
§ 4.3 Das Nutzungsrecht darf nur im vertraglich vorgesehenen Umfang, nach Maßgabe dieses Lizenzvertrages und im Rahmen der jeweils bereitgestellten technischen Funktionen ausgeübt werden.
§ 4.4 Bei lokal installierter Software gilt das Nutzungsrecht, soweit in der Produktbeschreibung oder Bestellung nichts anderes angegeben ist, für die Nutzung durch den Lizenznehmer auf einem einzelnen Computer.
§ 4.5 Eine Übertragung lokal installierter Software auf einen anderen Computer ist zulässig, wenn sichergestellt ist, dass die Software nicht gleichzeitig auf mehreren Computern genutzt wird und keine abweichende Lizenzform vereinbart wurde.
§ 4.6 Bei webbasierten Anwendungen, Online-Diensten, Spielen, Benutzerkonten, APIs, virtuellen Gütern und TeeCoins ist das Nutzungsrecht auf die bestimmungsgemäße Nutzung innerhalb der von Forestier Software bereitgestellten technischen Funktionen beschränkt.
§ 4.7 Das Nutzungsrecht an der erworbenen Softwareversion besteht grundsätzlich zeitlich unbefristet, soweit die Produktbeschreibung, Bestellung, Laufzeitvereinbarung oder dieser Lizenzvertrag nichts anderes bestimmt.
§ 4.8 Von dem Nutzungsrecht an der erworbenen Softwareversion zu unterscheiden sind befristete Update-, Support-, Online-, Server-, Abo-, Wartungs- oder Laufzeitrechte.
§ 4.9 Kostenlose Updates werden nur für den Zeitraum bereitgestellt, der in der Produktbeschreibung, Bestellung, AGB oder gesonderten Vereinbarung angegeben ist.
§ 4.10 Nach Ablauf eines Update- oder Supportzeitraums kann die erworbene Softwareversion weiter genutzt werden, soweit sie technisch funktionsfähig ist und keine abweichende Laufzeitvereinbarung besteht.
§ 4.11 Ein Anspruch auf weitere kostenlose Updates, Supportleistungen, technische Anpassungen, Funktionsänderungen oder Kompatibilitätsanpassungen besteht nach Ablauf des Update- oder Supportzeitraums nicht, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
§ 5 Besondere Lizenzformen
§ 5.1 Je nach Produkt können unterschiedliche Lizenzformen angeboten werden.
§ 5.2 Lizenzformen können insbesondere sein:
1. Einzellizenz,
2. Mehrbenutzerlizenz,
3. Firmenlizenz,
4. Projektlizenz,
5. zeitlich befristete Lizenz,
6. zeitlich unbefristete Lizenz,
7. Testlizenz,
8. kostenlose Lizenz,
9. Abo-Lizenz,
10. Online- oder Accountlizenz.
§ 5.3 Die konkrete Lizenzform ergibt sich aus der Produktbeschreibung, Bestellung, Rechnung, Lizenzdatei, Auftragsbestätigung oder gesonderten Vereinbarung.
§ 5.4 Bei einer Einzellizenz ist nur der Lizenznehmer zur Nutzung berechtigt.
§ 5.5 Bei einer Firmenlizenz dürfen nur die in der Lizenzvereinbarung zugelassenen Personen, Geräte, Standorte oder Organisationseinheiten die Software nutzen.
§ 5.6 Bei einer Mehrbenutzerlizenz ist die Nutzung nur bis zur vereinbarten Anzahl gleichzeitiger oder insgesamt zugelassener Nutzer erlaubt.
§ 5.7 Testlizenzen dürfen nur für Test-, Prüf- oder Evaluierungszwecke genutzt werden. Ein produktiver Einsatz ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich erlaubt wurde.
§ 5.8 Kostenlose Lizenzen können in Funktion, Laufzeit, Support, Updateberechtigung oder Nutzungsumfang eingeschränkt sein.
§ 6 Benutzerkonto, Aktivierung und Online-Prüfung
§ 6.1 Für bestimmte Produkte, Online-Dienste, Spiele, TeeCoin-Funktionen, virtuelle Güter, Updates, Supportleistungen, Aktivierungen oder Lizenzprüfungen kann ein Benutzerkonto erforderlich sein.
§ 6.2 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und gegen unbefugten Zugriff zu schützen.
§ 6.3 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, Forestier Software unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten missbraucht wurden oder Dritte unbefugt Zugriff auf das Benutzerkonto erhalten haben.
§ 6.4 Soweit zur Prüfung von Updates, Lizenzen, Aktivierungen, Benutzerkonten, virtuellen Gütern, TeeCoin-Buchungen oder Sicherheitsfunktionen eine Verbindung zu Online-Diensten von Forestier Software erforderlich ist, darf Forestier Software die hierfür notwendigen technischen Daten verarbeiten.
§ 6.5 Zu diesen Daten können insbesondere AccountID, Lizenzkennung, Produktkennung, Version, Aktivierungsstatus, Zeitpunkt des Zugriffs, technische Geräteinformationen, Sessiondaten und sicherheitsrelevante Protokolldaten gehören.
§ 6.6 Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus den Datenschutzbestimmungen von Forestier Software.
§ 6.7 Falls der Lizenznehmer eine erforderliche Online-Aktivierung, Lizenzprüfung, Kontoanmeldung oder technische Prüfung nicht ermöglicht, können bestimmte Funktionen, Updates, Online-Dienste, Supportleistungen oder Freischaltungen nicht bereitgestellt werden.
§ 7 Updates, Wartung und technische Änderungen
§ 7.1 Forestier Software kann Updates, Fehlerkorrekturen, Sicherheitsupdates, Funktionsänderungen, technische Anpassungen und neue Versionen bereitstellen.
§ 7.2 Ein Anspruch auf bestimmte Updates, neue Funktionen oder dauerhafte Beibehaltung eines bestimmten Funktionsumfangs besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
§ 7.3 Updates können erforderlich sein, um Sicherheit, Stabilität, Kompatibilität, gesetzliche Anforderungen, Serverkommunikation, Zahlungsabwicklung, Benutzerkonten, Schnittstellen oder Online-Funktionen zu gewährleisten.
§ 7.4 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, sicherheitsrelevante Updates in angemessener Zeit zu installieren oder die jeweils aktuelle Version zu verwenden, soweit dies für die sichere Nutzung erforderlich ist und technisch zumutbar bereitgestellt wird.
§ 7.5 Unterbleibt die Installation erforderlicher Updates, kann Forestier Software den Zugriff auf Online-Funktionen, APIs, Serverdienste oder sicherheitsrelevante Funktionen einschränken, wenn dies zur Sicherheit, Stabilität oder Integrität der Systeme erforderlich ist.
§ 7.6 Online-Dienste, Spiele, Serverfunktionen und APIs können wegen Wartung, Updates, Störungen, Sicherheitsmaßnahmen oder technischer Änderungen vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sein.
§ 7.7 Forestier Software ist berechtigt, Spiele, digitale Dienste, Online-Funktionen, Balancing, Inhalte, Preise in virtuellen Einheiten, Belohnungen, technische Abläufe oder Benutzeroberflächen anzupassen, soweit dies für Betrieb, Sicherheit, Weiterentwicklung, Fehlerbehebung, Missbrauchsvermeidung oder Ausbalancierung erforderlich ist und berechtigte Interessen des Lizenznehmers angemessen berücksichtigt werden.
§ 8 Verbotene Nutzung
§ 8.1 Dem Lizenznehmer ist es untersagt, die Software, digitale Produkte, Dokumentationen, Lizenzdateien, Aktivierungscodes, virtuellen Güter, TeeCoins oder sonstigen digitalen Inhalte ohne schriftliche Zustimmung von Forestier Software an Dritte weiterzugeben, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleihen, zu veröffentlichen oder anderweitig zugänglich zu machen.
§ 8.2 Dem Lizenznehmer ist es untersagt, die Software zu verändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder sonstige Formen des Reverse Engineerings vorzunehmen, soweit dies nicht gesetzlich ausdrücklich erlaubt ist.
§ 8.3 Dem Lizenznehmer ist es untersagt, Schutzmechanismen, Lizenzprüfungen, Zugriffsbeschränkungen, Sicherheitsfunktionen, Verschlüsselungen, Serverprüfungen oder technische Sperren zu umgehen.
§ 8.4 Dem Lizenznehmer ist es untersagt, automatisierte Zugriffe, Bots, Scraping, Manipulationen, Exploits, Cheats, unzulässige Skripte oder vergleichbare Methoden einzusetzen.
§ 8.5 Dem Lizenznehmer ist es untersagt, virtuelle Güter, TeeCoins oder Spielinhalte außerhalb der von Forestier Software bereitgestellten Systemfunktionen zu verkaufen, zu kaufen, zu tauschen, zu übertragen oder gegen Geld, Kryptowährungen, sonstige Vermögenswerte oder Leistungen Dritter zu handeln.
§ 8.6 Dem Lizenznehmer ist es untersagt, Fehler, Sicherheitslücken, Buchungsfehler, Preisfehler, Serverfehler, Synchronisationsfehler oder andere technische Schwachstellen auszunutzen.
§ 8.7 Dem Lizenznehmer ist es untersagt, Accounts, Spielstände, TeeCoin-Konten, Transaktionen, Highscores, Spielwerte, Statistiken, Avatare, digitale Güter oder sonstige Systemdaten unbefugt zu manipulieren.
§ 8.8 Dem Lizenznehmer ist es untersagt, Inhalte zu veröffentlichen, hochzuladen oder zu übertragen, die rechtswidrig, beleidigend, diskriminierend, gewaltverherrlichend, pornografisch, jugendgefährdend, urheberrechtsverletzend, markenrechtsverletzend, betrügerisch, schädlich oder sonst unzulässig sind.
§ 8.9 Dem Lizenznehmer ist es untersagt, die Systeme von Forestier Software übermäßig zu belasten, zu stören, zu beschädigen oder Sicherheitsmaßnahmen zu beeinträchtigen.
§ 8.10 Dem Lizenznehmer ist es untersagt, Urheberrechtsvermerke, Marken, Logos, Seriennummern, Lizenzinformationen, Wasserzeichen, Herkunftshinweise oder sonstige Rechtehinweise zu entfernen oder zu verändern.
§ 9 Folgen von Verstößen
§ 9.1 Bei Verstößen gegen diesen Lizenzvertrag, die AGB, gesetzliche Vorschriften oder berechtigte Sicherheitsinteressen kann Forestier Software angemessene Maßnahmen ergreifen.
§ 9.2 Maßnahmen können insbesondere sein:
1. Verwarnung,
2. vorübergehende Sperrung einzelner Funktionen,
3. Sperrung des Benutzerkontos,
4. Sperrung des Spielkontos,
5. Sperrung virtueller Güter,
6. Sperrung oder Korrektur von TeeCoin-Buchungen,
7. Rückbuchung missbräuchlich erlangter Vorteile,
8. Deaktivierung von Aktivierungscodes oder Gutscheinen,
9. Ausschluss von Online-Funktionen,
10. Kündigung des Nutzungsrechts aus wichtigem Grund,
11. Geltendmachung rechtlicher Ansprüche.
§ 9.3 Die Maßnahme richtet sich nach Art, Schwere und Folgen des Verstoßes sowie nach den berechtigten Interessen des Lizenznehmers.
§ 9.4 Bei schwerwiegenden Verstößen, insbesondere bei Betrug, Manipulation, Angriffen auf Systeme, unzulässigem Handel, Umgehung von Schutzmechanismen oder rechtswidriger Weitergabe von Software, kann eine sofortige Sperrung oder Kündigung erfolgen.
§ 9.5 Gesetzliche Rechte von Forestier Software bleiben unberührt.
§ 10 Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte
§ 10.1 Die Software, digitalen Produkte, Dokumentationen, Quellcodes, Objektcodes, Datenbanken, Grafiken, Texte, Logos, Namen, Marken, Benutzeroberflächen, Spielmechaniken, Spielinhalte, Sounds, Designs, APIs, Webseiten, Handbücher, Lizenzdateien und sonstigen Inhalte von Forestier Software sind urheberrechtlich, markenrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte geschützt.
§ 10.2 Alle Rechte an der Software und den digitalen Inhalten verbleiben bei Forestier Software oder den jeweiligen Rechteinhabern.
§ 10.3 Der Lizenznehmer erhält ausschließlich die in diesem Lizenzvertrag ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte.
§ 10.4 Rechte, die nicht ausdrücklich eingeräumt werden, verbleiben bei Forestier Software oder den jeweiligen Rechteinhabern.
§ 10.5 Der Lizenznehmer darf Sicherungskopien nur erstellen, soweit dies gesetzlich zulässig oder für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist.
§ 10.6 Sicherungskopien dürfen nicht weitergegeben, veröffentlicht, verkauft, vermietet, verliehen oder Dritten zugänglich gemacht werden.
§ 10.7 In der Software oder Dokumentation vorhandene Urheberrechtsvermerke, Marken, Logos, Seriennummern, Lizenzinformationen und sonstige Rechtehinweise dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
§ 11 Dokumentationen und schriftliches Material
§ 11.1 Dokumentationen, Handbücher, PDF-Dateien, Hilfetexte, technische Beschreibungen, Schulungsunterlagen und sonstige schriftliche Materialien dürfen nur im Rahmen des eingeräumten Nutzungsrechts verwendet werden.
§ 11.2 Eine Vervielfältigung ist nur zulässig, soweit sie für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist oder gesetzlich erlaubt ist.
§ 11.3 Eine Veröffentlichung, Weitergabe, Übersetzung, Bearbeitung oder Erstellung abgeleiteter Werke ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Forestier Software nicht gestattet.
§ 11.4 Abweichende Rechte können in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung geregelt werden.
§ 12 Individualsoftware und projektbezogene Leistungen
§ 12.1 Soweit Forestier Software Individualsoftware, projektbezogene Programmierleistungen, technische Anpassungen, Schnittstellen, Webseiten, Erweiterungen, Datenbanklösungen oder sonstige kundenspezifische Leistungen erstellt, gelten ergänzend die jeweilige Leistungsbeschreibung, das Angebot, die Auftragsbestätigung und gegebenenfalls ein gesonderter Vertrag zur Entwicklung von Individualsoftware.
§ 12.2 An Individualsoftware erhält der Auftraggeber nur die ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte.
§ 12.3 Ohne ausdrückliche Vereinbarung werden keine ausschließlichen Nutzungsrechte, keine Bearbeitungsrechte, keine Weiterveräußerungsrechte und keine Rechte am Quellcode übertragen.
§ 12.4 Quellcode wird nur übergeben, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 12.5 Forestier Software bleibt berechtigt, allgemeine Konzepte, Methoden, Bibliotheken, Frameworks, Routinen, Werkzeuge, Erfahrungen, Ideen und allgemeines Know-how, die im Rahmen eines Projekts verwendet oder entwickelt werden, auch für andere Projekte zu nutzen, soweit dadurch keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offengelegt werden.
§ 12.6 Open-Source-Komponenten, fremde Bibliotheken oder Drittmodule werden nur eingesetzt, wenn dies vereinbart wurde oder der Lizenznehmer dem Einsatz zugestimmt hat. Soweit solche Komponenten eingesetzt werden, gelten ergänzend deren jeweilige Lizenzbedingungen.
§ 13 Support und Dienstleistungen
§ 13.1 Supportleistungen werden nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart, im Produkt enthalten oder gesetzlich erforderlich sind.
§ 13.2 Support kann insbesondere per E-Mail, Online-System, Fernwartung, Telefon oder im Rahmen eines gesonderten Projekts erfolgen.
§ 13.3 Ein Anspruch auf kostenlose Supportleistungen besteht nur, soweit dies in der Produktbeschreibung, Bestellung, AGB, Lizenzvereinbarung oder einer gesonderten Vereinbarung geregelt ist.
§ 13.4 Kostenpflichtige Support-, Installations-, Schulungs-, Anpassungs- oder Beratungsleistungen bedürfen einer gesonderten Beauftragung.
§ 13.5 Für System-Konfigurationen, Installation vor Ort, Remote-Unterstützung, Datenmigration, Programmierung von Anpassungen oder sonstige Dienstleistungen kann Forestier Software ein gesondertes Angebot erstellen.
§ 13.6 Fernwartung erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Lizenznehmers.
§ 13.7 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, vor Support-, Installations-, Update-, Fernwartungs- oder Reparaturmaßnahmen angemessene Datensicherungen vorzunehmen.
§ 14 Systemvoraussetzungen und Mitwirkungspflichten
§ 14.1 Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, dass die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Software oder digitalen Dienste vorliegen.
§ 14.2 Zu den technischen Voraussetzungen können insbesondere gehören:
1. geeignetes Betriebssystem,
2. geeigneter Browser,
3. Internetverbindung,
4. ausreichende Hardwareleistung,
5. aktuelle Treiber,
6. Speicherplatz,
7. Sicherheitsupdates,
8. kompatible Drittsoftware,
9. gültiges Benutzerkonto,
10. aktivierte erforderliche Systemfunktionen.
§ 14.3 Forestier Software ist nicht verantwortlich für Störungen, Einschränkungen oder Fehlfunktionen, die durch ungeeignete Hardware, veraltete Betriebssysteme, fehlerhafte Treiber, Fremdsoftware, Sicherheitsprogramme, Netzwerkprobleme, fehlende Updates, falsche Konfiguration oder Eingriffe des Lizenznehmers verursacht werden.
§ 14.4 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, zumutbare Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, die für Installation, Aktivierung, Fehleranalyse, Support, Updateprüfung oder Vertragsdurchführung erforderlich sind.
§ 14.5 Unterlässt der Lizenznehmer erforderliche Mitwirkungshandlungen, kann sich die Bereitstellung, Fehlerbehebung, Aktivierung oder Supportleistung verzögern oder unmöglich werden.
§ 15 Mängel, Fehler und Gewährleistung
§ 15.1 Forestier Software weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software und digitale Dienste so herzustellen, dass sie in allen Anwendungen, Systemumgebungen, Kombinationen und Nutzungssituationen vollständig fehlerfrei funktionieren.
§ 15.2 Dieser Hinweis beschränkt nicht die gesetzlichen Rechte des Lizenznehmers bei Mängeln.
§ 15.3 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften über digitale Produkte, digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen, soweit diese anwendbar sind.
§ 15.4 Ein digitales Produkt ist nach den gesetzlichen Vorschriften mangelfrei bereitzustellen. Gesetzliche Rechte bei Produktmängeln bleiben unberührt.
§ 15.5 Der Lizenznehmer soll erkennbare Fehler möglichst nachvollziehbar melden. Eine Fehlermeldung sollte, soweit möglich, folgende Angaben enthalten:
1. Produktname,
2. Versionsnummer,
3. Betriebssystem oder Browser,
4. Zeitpunkt des Fehlers,
5. genaue Fehlerbeschreibung,
6. Schritte zur Reproduktion,
7. Screenshots oder Protokolle, soweit vorhanden,
8. AccountID oder Lizenzkennung, soweit für die Zuordnung erforderlich.
§ 15.6 Forestier Software ist berechtigt, Fehler durch Updates, Patches, Konfigurationsänderungen, Workarounds, serverseitige Korrekturen oder andere geeignete Maßnahmen zu beheben.
§ 15.7 Nimmt der Lizenznehmer eigenmächtige Änderungen an der Software, Datenbank, Konfiguration, Lizenzdatei, Programmstruktur oder technischen Umgebung vor, können Gewährleistungs- und Supportansprüche entfallen, soweit der Mangel hierdurch verursacht wurde oder die Fehleranalyse dadurch wesentlich erschwert wird.
§ 16 Haftung
§ 16.1 Forestier Software haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Forestier Software, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 16.2 Forestier Software haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Forestier Software, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 16.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Forestier Software nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertrauen darf.
§ 16.4 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 16.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für übernommene Garantien sowie für gesetzlich zwingende Ansprüche bleibt unberührt.
§ 16.6 Forestier Software haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, fehlende Datensicherung, ungeeignete Systemumgebung, Fremdsoftware, Manipulation, unzulässige Eingriffe, Sicherheitsverstöße des Lizenznehmers oder Nutzung entgegen diesem Lizenzvertrag verursacht wurden, soweit Forestier Software diese Schäden nicht zu vertreten hat.
§ 16.7 Der Lizenznehmer ist für regelmäßige und ausreichende Sicherung eigener Daten verantwortlich, soweit dies technisch und organisatorisch zumutbar ist.
§ 17 Datensicherung
§ 17.1 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, eigene Daten regelmäßig und risikogerecht zu sichern.
§ 17.2 Vor Installation, Update, Deinstallation, Konfiguration, Fernwartung, Migration oder sonstigen technischen Eingriffen soll der Lizenznehmer eine aktuelle Datensicherung erstellen.
§ 17.3 Forestier Software haftet für Datenverlust nur im Rahmen der Haftungsregelungen dieses Lizenzvertrages und nur insoweit, wie der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten wäre.
§ 18 Datenschutz
§ 18.1 Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Datenschutzbestimmungen von Forestier Software.
§ 18.2 Personenbezogene Daten können insbesondere verarbeitet werden, wenn dies für Benutzerkonto, Aktivierung, Lizenzprüfung, Updateprüfung, Support, Fehleranalyse, TeeCoin-Buchungen, Zahlungsabwicklung, Missbrauchsvermeidung, Sicherheitsprotokolle oder Vertragsdurchführung erforderlich ist.
§ 18.3 Einzelheiten ergeben sich aus den jeweils aktuellen Datenschutzbestimmungen von Forestier Software.
§ 19 Widerruf, Rücknahme und gesetzliche Rechte
§ 19.1 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung von Forestier Software.
§ 19.2 Bei digitalen Inhalten, Software, Lizenzen, Aktivierungscodes, TeeCoins, virtuellen Gütern und sonstigen nicht auf einem körperlichen Datenträger gelieferten digitalen Produkten kann das Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vorzeitig erlöschen, wenn der Lizenznehmer ausdrücklich zugestimmt hat, dass Forestier Software vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt, und der Lizenznehmer seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch diese Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.
§ 19.3 Die Rücknahme bereits bereitgestellter, aktivierter, eingelöster oder freigeschalteter digitaler Produkte, Lizenzen, TeeCoins oder virtueller Güter ist ausgeschlossen, soweit kein gesetzliches Widerrufsrecht, Gewährleistungsrecht oder sonstiger gesetzlicher Anspruch besteht.
§ 19.4 Gesetzliche Mängelrechte, Gewährleistungsrechte, Rechte bei fehlerhafter Bereitstellung, Fehlbuchungen oder unberechtigten Abbuchungen bleiben unberührt.
§ 19.5 Bei physischen Datenträgern oder körperlichen Lieferungen gelten zusätzlich die gesetzlichen Vorschriften und die Regelungen der AGB.
§ 20 Laufzeit und Beendigung
§ 20.1 Dieser Lizenzvertrag gilt für die Dauer der Nutzung der Software oder digitalen Leistungen.
§ 20.2 Unbefristete Nutzungsrechte bleiben bestehen, solange dieser Lizenzvertrag nicht wirksam beendet wird und keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde.
§ 20.3 Befristete Nutzungsrechte, Abonnements, Serverdienste, virtuelle Güter mit Laufzeit, Testlizenzen oder zeitlich begrenzte Zusatzinhalte enden mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
§ 20.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 20.5 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Lizenznehmer schwerwiegend oder wiederholt gegen diesen Lizenzvertrag, die AGB, gesetzliche Vorschriften oder Sicherheitsanforderungen verstößt.
§ 20.6 Nach Beendigung des Nutzungsrechts ist der Lizenznehmer verpflichtet, die weitere Nutzung der betroffenen Software, digitalen Dienste oder Inhalte einzustellen, soweit keine fortbestehenden gesetzlichen oder vertraglichen Rechte bestehen.
§ 21 Kostenpflichtige Dienstleistungen
§ 21.1 Leistungen, die über die im jeweiligen Produkt enthaltenen Leistungen hinausgehen, können kostenpflichtig sein.
§ 21.2 Kostenpflichtige Leistungen können insbesondere sein:
1. Installation vor Ort,
2. Remote-Installation,
3. Systemkonfiguration,
4. Datenmigration,
5. Schulung,
6. individuelle Anpassung,
7. Programmierung,
8. Schnittstellenentwicklung,
9. Fehleranalyse außerhalb eines Mangelfalls,
10. Wiederherstellung nach Bedienungsfehlern,
11. Beratung,
12. Projektleistungen.
§ 21.3 Kostenpflichtige Dienstleistungen werden grundsätzlich nur nach gesonderter Vereinbarung oder nach Annahme eines Angebots erbracht.
§ 21.4 Für Individualsoftware, Projektleistungen und kundenspezifische Anpassungen gelten ergänzend die jeweiligen Projektvereinbarungen.
§ 22 Ersatzdatenträger und Ersatzunterlagen
§ 22.1 Soweit Forestier Software physische Ersatzdatenträger, USB-Sticks, Ausdrucke, Handbücher, Registrierungskarten oder sonstige Ersatzunterlagen bereitstellt, kann hierfür eine angemessene Schutzgebühr verlangt werden.
§ 22.2 Ein Anspruch auf physische Ersatzdatenträger besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich erforderlich ist.
§ 22.3 Download-Produkte werden grundsätzlich elektronisch bereitgestellt.
§ 23 Drittanbieter, Plattformen und externe Dienste
§ 23.1 Soweit Software, Spiele oder Online-Dienste mit Drittplattformen, Zahlungsdienstleistern, App-Stores, Betriebssystemen, Browsern, externen Logins oder sonstigen Diensten Dritter verbunden sind, können ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters gelten.
§ 23.2 Forestier Software ist nicht verantwortlich für die Verfügbarkeit, Vertragsbedingungen, Preisgestaltung, Datenschutzpraktiken, technischen Änderungen oder Entscheidungen externer Drittanbieter, soweit Forestier Software hierauf keinen Einfluss hat.
§ 23.3 Änderungen bei Drittanbietern können dazu führen, dass bestimmte Funktionen angepasst, eingeschränkt oder eingestellt werden müssen.
§ 23.4 Soweit dies zumutbar ist, wird Forestier Software bemüht sein, angemessene Anpassungen vorzunehmen.
§ 24 Keine Rechteübertragung an Marken und Namen
§ 24.1 Dieser Lizenzvertrag überträgt keine Rechte an Marken, Unternehmenskennzeichen, Produktnamen, Logos, Domains, Spieltiteln oder sonstigen Kennzeichen von Forestier Software.
§ 24.2 Der Lizenznehmer darf Marken, Namen, Logos oder Kennzeichen von Forestier Software nur verwenden, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung der Software erforderlich ist oder ausdrücklich erlaubt wurde.
§ 25 Vertraulichkeit
§ 25.1 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, vertrauliche Informationen von Forestier Software vertraulich zu behandeln.
§ 25.2 Vertrauliche Informationen können insbesondere sein:
1. nicht öffentliche technische Informationen,
2. Quellcode,
3. Zugangsdaten,
4. Lizenzschlüssel,
5. Sicherheitsinformationen,
6. interne Dokumentationen,
7. Projektunterlagen,
8. Geschäftsgeheimnisse,
9. nicht veröffentlichte Funktionen oder Planungen.
§ 25.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß gegen diesen Lizenzvertrag bekannt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
§ 26 Export und gesetzliche Beschränkungen
§ 26.1 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, anwendbare gesetzliche Vorschriften, Exportkontrollregelungen, Sanktionsvorschriften und sonstige öffentlich-rechtliche Beschränkungen einzuhalten.
§ 26.2 Die Software und digitalen Dienste dürfen nicht in einer Weise genutzt, exportiert oder weitergegeben werden, die gegen anwendbare Gesetze verstößt.
§ 27 Verhältnis zu AGB, Datenschutzbestimmungen und Widerrufsbelehrung
§ 27.1 Ergänzend zu diesem Lizenzvertrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Forestier Software.
§ 27.2 Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Datenschutzbestimmungen von Forestier Software.
§ 27.3 Für Verbraucher gelten zusätzlich die gesetzlichen Widerrufsrechte nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung.
§ 27.4 Bei Widersprüchen zwischen diesem Lizenzvertrag und den AGB gilt für lizenzrechtliche Fragen vorrangig dieser Lizenzvertrag. Für Bestell-, Zahlungs-, Liefer-, Widerrufs- und allgemeine Vertragsfragen gelten vorrangig die AGB und die Widerrufsbelehrung, soweit dort speziellere Regelungen enthalten sind.
§ 28 Änderungen dieses Lizenzvertrages
§ 28.1 Forestier Software kann diesen Lizenzvertrag mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aufgrund rechtlicher, technischer, organisatorischer oder produktbezogener Änderungen erforderlich ist.
§ 28.2 Für bereits abgeschlossene Verträge gelten Änderungen nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist, der Lizenznehmer zustimmt oder die Änderung für den Lizenznehmer zumutbar ist und keine wesentlichen Vertragspflichten beeinträchtigt.
§ 28.3 Über wesentliche Änderungen wird der Lizenznehmer in geeigneter Weise informiert, soweit eine Information erforderlich ist.
§ 29 Anwendbares Recht
§ 29.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 29.2 Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt, soweit sie gesetzlich zwingend anwendbar sind.
§ 30 Gerichtsstand
§ 30.1 Ist der Lizenznehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Lizenzvertrag der Geschäftssitz von Forestier Software.
§ 30.2 Hat der Lizenznehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder verlegt er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland, ist ebenfalls der Geschäftssitz von Forestier Software Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.
§ 30.3 Forestier Software ist berechtigt, den Lizenznehmer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
§ 31 Schlussbestimmungen
§ 31.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Lizenzvertrages unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 31.2 Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 31.3 Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
§ 31.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Lizenzvertrages bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

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