Language:
LIZENZ- UND GARANTIEBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Lizenz- und Garantiebedingungen stellen eine abschließende Vereinbarung zwischen Bethesda Softworks LCC und ZeniMax Europe Limited (im Folgenden gemeinsam als "der Eigentümer" bezeichnet) und dem Kunden über die Benutzung dieses Computerspiels ("Software"), des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials sowie über die Haftung für etwaige Mängel dieser Gegenstände dar. Wenn Sie den Bedingungen in dieser Vereinbarung nicht zustimmen oder diese Zusicherungen nicht machen können, installieren Sie diese Software nicht bzw. verwenden Sie sie nicht. Soweit Sie eine physische Kopie der Software erworben haben, bringen Sie diese inklusive des Begleitmaterials bitte unverzüglich zurück an den Verkaufsort zusammen mit einem Kaufnachweis, gemäß unserer Rückgaberichtlinien (s.a. § 9).
(5) Dritte, insbesondere Verkäufer, sind nicht befugt, Nutzungsgestattungen oder Garantieerklärungen irgendwelcher Art zu Lasten des Eigentümers abzugeben.

§ 2 Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte
(1) Das Spiel ist zugleich audiovisuelle Darstellung und Computerprogramm ("Programm") und genießt daher urheberrechtlichen Schutz.
(2) Der Eigentümer behält sich sämtliche an oder im Zusammenhang mit dem Spiel, dem Benutzerhandbuch sowie dem sonstigen Begleitmaterial begründeten Rechte vor. Er bleibt insbesondere Inhaber der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den audiovisuellen Darstellungen des Spiels und an Teilen hieraus (wie z.B. Charakteren, Charakternamen, Handlungselementen, Dialogen, Szenen, Figuren, bildlichen Darstellungen und akustischen und musikalischen Elementen). Er bleibt auch Inhaber der Marken, Titel und sonstigen Kennzeichenrechte.

§ 3 Vervielfältigung, Sicherungs- und Ersatzkopien, Originaldatenträger
(1) Der Kunde darf von dem gelieferten Spiel KEINE Kopien, auch keine Sicherungskopien anfertigen. Anstelle der Anfertigung einer Sicherungskopie erhält der Kunde die Rechte nach Absatz 3. Erlaubt sind nur für die Benutzung des Spiels notwendige Vervielfältigungen wie die Installation des Spiels vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware, soweit dies vom Kopierschutz nicht verhindert wird, sowie das Laden des Spiels in den Arbeitsspeicher.
(2) Ebenfalls untersagt ist das Vervielfältigen des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials.
(3) Nach der Installation des Spiels auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware darf der Originaldatenträger nur noch als Sicherheitskopie und zu rein archivarischen Zwecken verwendet werden. Wird der Originaldatenträger beschädigt oder in sonstiger Weise unbrauchbar, so kann der Kunde die Rechte des § 9 geltend machen bzw. – wenn dessen Voraussetzungen nicht vorliegen – gegen Einsendung des Originaldatenträgers an die unten angegebene Adresse von ZeniMax Europe Limited eine Ersatzkopie anfordern. Der Kunde hat hierfür eine Kostenpauschale in Höhe von 10,- € zu entrichten.

§ 4 Mehrfachnutzungen und Netzwerkeinsatz
(1) Der Kunde darf das gelieferte Spiel auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware nur zu privaten und nicht zu kommerziellen Zwecken einsetzen. Wechselt der Kunde jedoch die Hardware, muß er das Spiel von der bisher verwendeten Hardware löschen. Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen auf mehr als nur einer Hardware ist unzulässig.
(2) Der Einsatz der überlassenen Software innerhalb eines Netzwerkes oder eines sonstigen Mehrstationen-Rechensystems ist unzulässig, sofern damit die Möglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzungen der Software geschaffen wird.

§ 5 Dekompilierung und Programmänderungen
(1) Die Rückübersetzung des in der Software enthaltenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen des Programms (Reverse-Engineering) oder Disassemblierung sind unzulässig.
(2) Die Entfernung des Kopierschutzes ist unzulässig. Nur wenn der Kopierschutz die störungsfreie Softwarenutzung beeinträchtigt oder verhindert bzw. der Eigentümer trotz einer entsprechenden Mitteilung des Kunden unter genauer Beschreibung der aufgetretenen Störung die Störung nicht innerhalb von vier Wochen beseitigen kann oder will, darf der Kopierschutz zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Softwares entfernt werden. Für die Beeinträchtigung oder Verhinderung störungsfreier Benutzbarkeit durch den Kopierschutz trägt der Kunde die Beweislast. Die besondere Informationspflicht des Kunden nach § 12 der vorliegenden Lizenz- und Garantiebedingungen ist zu beachten.
(3) Andere als die in Abs. 2 geregelten Programmänderungen zum Zwecke der sonstigen Fehlerbeseitigung sind nur zulässig, wenn das geänderte Programm allein im Rahmen des eigenen, privaten Gebrauchs eingesetzt wird.
(4) Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Computersoftwareidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.

§ 6 Mögliche Spieländerungen
Soweit der Eigentümer einen separaten herunterladbare Installer, einen Level Editor oder ähnliche Werkzeuge, Anlagen und andere Materialien (jeweils "Editor Tool") für die Software zur Verfügung stellt, welche es dem Kunden erlaubt, neue Spiel-Level und andere auf dem Computerspiel beruhende Produkte oder Inhalte für den persönlichen Gebrauch in Verbindung mit der Software ("Spieländerungen") herzustellen oder anzupassen, muss der Kunde ggf. ein oder mehrere Editor Tools (mittels derer die Spieländerungen geschaffen oder entwickelt werden) separat von der Webseite des Eigentümers herunterladen oder sonst auf andere Weise hierzu Zugang über die Webseite des Eigentümers erhalten. Um eine Kopie eines solchen Editor-Tool oder Zugang zu einem solchen Editor-Tool zu erhalten, werden Sie aufgefordert, die Bedingungen einer separaten Endbenutzer-Lizenzvereinbarung ("Editor EULA") zu akzeptieren, welche die Nutzung des Editor-Tools und die Schaffung von Spieländerungen mit solchen Editor-Tool regelt. Bei Konflikten zwischen den Bedingungen in einem solchen Editor EULA und den Bedingungen dieser Vereinbarung haben die Bedingungen der Editor EULA über die widersprechenden Bedingungen dieser Vereinbarung Vorrang; dies allerdings nur soweit es um die Zwecke des spezifischen Editor-Tool geht und nicht für einen anderen Zweck. Bitte lesen Sie die Nutzungsbedingungen des Editor EULA sorgfältig.

§ 7 Nicht gestattete Nutzungshandlungen
(1) Sofern dies durch diese Lizenz- und Garantiebedingungen nicht ausdrücklich gestattet ist, ist der Kunde nicht berechtigt, die Software, das Benutzerhandbuch sowie das sonstige Begleitmaterial oder Teile (z.B. Charaktere, Figuren, Dialoge oder sonstige Elemente) hieraus zu vervielfältigen, zu verändern, zu vermieten oder öffentlich wiederzugeben bzw. zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Software, das Benutzerhandbuch sowie das sonstige Begleitmaterial oder Teile hieraus über das Internet oder ein vergleichbares Netz zum Abruf zugänglich zu machen oder an eine andere Person in unkörperlicher Form (z.B. über E-mail oder über einen Internet-Dateidienst wie FTP oder Peer-to-Peer) zu übertragen.
(2) Grundsätzlich stellt jede nicht nach diesen Lizenz- und Garantiebedingungen gestattete Vervielfältigung, Vermietung oder öffentliche Wiedergabe (insbesondere über das Internet oder vergleichbare Netze) des Spiels, des Benutzerhandbuchs oder des sonstigen Begleitmaterials ein Urheberrechtsverletzung dar, die vom Eigentümer zivil- und gegebenenfalls auch strafrechtlich verfolgt wird.

§ 8 Weiterveräußerung
Der Kunde darf das Spiel nicht an Dritte veräußern, wenn der begründete Verdacht besteht, der Dritte werde diese Lizenz- und Garantiebedingungen verletzen, insbesondere unerlaubte Vervielfältigungen herstellen.

§ 9 Garantie
(1) Soweit Sie eine physische Kopie der Software erworben haben, garantiert der Eigentümer dem ursprünglichen Käufer dieses Spiels, dass der Datenträger, auf welche(r) dieses Spiel geliefert wird, während der ersten 90 Tage seit dem Eigentumsübergang keine Fehler aufweisen wird. Sobald das Produkt Fehler aufweisen sollte, bringen Sie dieses bitte zurück an den Verkaufsort zusammen mit einem Kaufnachweis. Sollte dies nicht möglich sein, dann kontaktieren Sie uns bitte (i) über unsere Webseite unter HELP.BETHESDA.NET; oder (ii) senden Sie den Original Datenträger bitte an: Bethesda Softworks, 101 Schilling Road, Suite 20, Hunt Valley, Maryland 21031, USA, zusammen mit einem datierten Kaufnachweis, der Produktnummer , einer kurzen Beschreibung des Fehlers bzw. Defekts und der Angabe einer Rücksendeadresse. Der Eigentümer wird Ihnen die Portokosten für die Rücksendung fehlerhafter Produkte erstatten. Diese Garantie gilt neben den gesetzlichen Ansprüchen, die Ihnen in Bezug auf das Produkt zustehen. Ihre gesetzlichen Ansprüche werden durch diese Garantie weder eingeschränkt noch in irgendeiner Weise beeinträchtigt.
(2) Vorbehaltlich § 10 sind Mängelansprüche des Kunden hinsichtlich der Software grundsätzlich beschränkt auf einen Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsanspruch. Das Wahlrecht hierfür liegt bei dem Eigentümer. Schlägt für den Kunden eine zumutbare Anzahl von Nachbesserungsversuchen oder Ersatzlieferungen fehl, hat der Kunde wahlweise ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag über die betroffene Lieferung oder auf Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung).

Soweit Sie im EWR, der Schweiz, Russland, Australien oder Neuseeland ansässig sind, erkennt der Eigentümer an, dass bestimmte Garantien, Gewährleistungen und Bedingungen (einschließlich bezüglich Rückzahlungen und Retouren sowie mißbräuchlicher und unfairer Klauseln) existieren, die gesetzlich zwingend sind und nicht ausgeschlossen, beschränkt oder modifiziert werden können, sondern nur in gewissem Umfang begrenzt werden können ("gesetzliche Verpflichtungen"). Nichts in dieser Vereinbarung schließt aus, beschränkt oder modifiziert diese gesetzlichen Verpflichtungen (inbesondere betreffend digitaler Inhalte und der Lieferung von Waren und Dienstleistungen).

Gemäß dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist der Eigentümer verpflichtet, Ihnen Waren, Dienstleistungen und digitale Inhalte zu liefern, die im Einklang mit dieser Vereinbarung stehen.

§ 10 Haftungsbegrenzung
(1) Unter Vorbehalt der folgenden Bestimmungen haftet der Eigentümer nur für Schäden, welche durch die Verletzung vertraglicher sowie außervertraglicher Verpflichtungen als auch durch unerlaubte Handlungen entstanden sind, wenn dies mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Seiten des Eigentümers, deren gesetzlicher Vertreter oder leitender Angestellter geschehen ist.
(2) Hinsichtlich der Schäden, welche durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Angestellten des Eigentümers verursacht wurden, haftet der Eigentümer lediglich für solche Schäden, welche nach diesem Vertrag üblich und vorhersehbar sind.
(3) Hinsichtlich der Schäden, welche durch das fahrlässige Verhalten des Eigentümers, deren gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haftet der Eigentümer nur für den Fall, dass eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Der vorhergehende Absatz ist entsprechend anwendbar.
(4) Eine etwaige Haftung aufgrund einer Garantieerklärung oder aufgrund von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt von der vorhergehenden Haftungsbeschränkung.
(5) Die vorhergehenden Haftungsbeschränkungen finden auch hinsichtlich des Ersatzes nutzloser Aufwendungen Anwendung.
(6) Die vorhergehenden Haftungsbeschränkungen finden auch in Bezug auf die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen des Eigentümers Anwendung.

§ 11 Support
Der vom Eigentümer gewährte Support ergibt sich aus dem Benutzerhandbuch und dem sonstigen Begleitmaterial.

§ 12 Informationspflichten
Darf der Kunde nach § 5 Abs. 2 der vorliegenden Lizenz- und Garantiebedingungen den Kopierschutz oder sonstige Schutzroutinen entfernen, muss er die Vornahme der entsprechenden Programmänderung dem Lieferanten schriftlich anzeigen. Die Mitteilung muss eine möglichst genaue Beschreibung der Störungssymptome, der vermuteten Störungsursache sowie insbesondere eine eingehende Beschreibung der vorgenommenen Programmänderung umfassen.

§ 13 Vertragslaufzeit
Diese Lizenz- und Garantiebedingungen sind bis zu ihrer Beendigung bzw. Vertragsbeendigung wirksam. Die Nutzungsgestattung endet automatisch, wenn der Kunde diese Lizenz- und Garantiebedingungen verletzt. Diese Lizenz- und Garantiebedingungen können auch dadurch beendet werden, indem das Spiel, das sonstige Begleitmaterial sowie jegliche Vervielfältigungen hiervon vom Kunden zerstört werden und das Spiel von allen Rechnern oder Computern oder Konsolen des Kunden, auf denen dieses installiert war, entfernt wird.

§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Diese Lizenz- und Garantiebedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle bisherigen Vereinbarungen sowie die bisher gewechselte Korrespondenz zwischen den Parteien, soweit sie mit dem Gegenstand dieser Bedingungen zusammenhängen. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle des Vorliegens einer Vertragslücke.
(2) Auf sämtliche Rechte und Pflichten aus und im Zusammenhang mit dem von diesen Lizenz- und Garantiebedingungen erfassten Vertragsverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Kunden findet englisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Nationales zwingendes Recht kann angewendet werden.
(3) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem von diesen Lizenz- und Garantiebedingungen erfassten Vertragsverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Kunden bzw. der Software ist London, England. Der Eigentümer ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Eigentümer und der Kunde können sich einigen, streitige Angelegenheiten an ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren zu verweisen, wobei der Zugang zu einem Gerichtsverfahren dem Eigentümer und dem Kunden zu keiner Zeit verwehrt ist.
(4) Erfüllungsort für sämtliche Pflichten aus und im Zusammenhang mit dem von diesen Lizenz- und Garantiebedingungen erfassten Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Eigentümer ist der Geschäftssitz der ZeniMax Europe Limited.

ZeniMax Europe Limited
Haymarket House, 28/29 Haymarket Square, London SW1Y 4SP, United Kingdom